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Verpachten an Selbstversorger

Lesezeit: 1 Minuten

Eine Alternative zur Stromlieferung ist es, beispielsweise ein Windrad oder eine PV-Anlage an einen Abnehmer zu verpachten. Dann wäre dieser Betreiber der Anlage und kann den Strom selbst verbrauchen. Da er nur 40% der EEG-Umlage zahlt und viele weitere Abgaben wie z.B. die Netzentgelte entfallen, kann er den Strom günstiger erzeugen. Voraussetzung dafür ist aber:


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  • Anlagenpächter (Betreiber) und Stromverbraucher müssen identisch sein, also beispielsweise die gleiche Firma.
  • Der Strom muss in unmittelbarer Nähe der Anlage verbraucht werden.
  • Der Pächter muss das „technische und wirtschaftliche Risiko“ des Anlagenbetriebs tragen. Er ist also für die Strommengen verantwortlich, die er nicht verbrauchen kann.
  • Die Anlage muss laut Leitfaden der Bundesnetzagentur im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ zum Verbrauch stehen. Laut Netzagentur dürfen also keine Straßen oder Flüsse dazwischen liegen.
  • Der Strom darf nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden.

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