Eine Alternative zur Stromlieferung ist es, beispielsweise ein Windrad oder eine PV-Anlage an einen Abnehmer zu verpachten. Dann wäre dieser Betreiber der Anlage und kann den Strom selbst verbrauchen. Da er nur 40% der EEG-Umlage zahlt und viele weitere Abgaben wie z.B. die Netzentgelte entfallen, kann er den Strom günstiger erzeugen. Voraussetzung dafür ist aber:
Anlagenpächter (Betreiber) und Stromverbraucher müssen identisch sein, also beispielsweise die gleiche Firma.
Der Strom muss in unmittelbarer Nähe der Anlage verbraucht werden.
Der Pächter muss das „technische und wirtschaftliche Risiko“ des Anlagenbetriebs tragen. Er ist also für die Strommengen verantwortlich, die er nicht verbrauchen kann.
Die Anlage muss laut Leitfaden der Bundesnetzagentur im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ zum Verbrauch stehen. Laut Netzagentur dürfen also keine Straßen oder Flüsse dazwischen liegen.
Der Strom darf nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden.
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Eine Alternative zur Stromlieferung ist es, beispielsweise ein Windrad oder eine PV-Anlage an einen Abnehmer zu verpachten. Dann wäre dieser Betreiber der Anlage und kann den Strom selbst verbrauchen. Da er nur 40% der EEG-Umlage zahlt und viele weitere Abgaben wie z.B. die Netzentgelte entfallen, kann er den Strom günstiger erzeugen. Voraussetzung dafür ist aber:
Anlagenpächter (Betreiber) und Stromverbraucher müssen identisch sein, also beispielsweise die gleiche Firma.
Der Strom muss in unmittelbarer Nähe der Anlage verbraucht werden.
Der Pächter muss das „technische und wirtschaftliche Risiko“ des Anlagenbetriebs tragen. Er ist also für die Strommengen verantwortlich, die er nicht verbrauchen kann.
Die Anlage muss laut Leitfaden der Bundesnetzagentur im „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ zum Verbrauch stehen. Laut Netzagentur dürfen also keine Straßen oder Flüsse dazwischen liegen.
Der Strom darf nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden.