In spätestens fünf Jahren endet für die ersten Photovoltaikanlagen die garantierte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Werner Schmid von der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft (LEL) Schwäbisch Gmünd hat errechnet, dass eine abgeschriebene Altanlage Strom zu Grenzkosten von 4,23 ct/kWh erzeugen kann. Er rät dazu, ab dann bei den Kosten einen höheren Betrag für Reparatur sowie ggf. die EEG-Umlage einzurechnen. In Kombination mit einer Wärmepumpe oder einem Heizstab könnte die Anlage auch an der Regelenergie teilnehmen, weil sie bei Bedarf netzdienlich gesteuert getrennt werden könnte.
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