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Was Sie beim Tausch beachten sollten

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Tausch von Komponenten gibt es rechtliche Klippen. „Bei der Photovoltaik zählt jedes Modul als eigenständige Anlage, das sein Inbetriebnahmejahr und seine EEG-Vergütungshöhe mitnimmt, auch wenn es an einen anderen Standort versetzt wird“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg. Das neue Modul erhält in der Regel eine Vergütung als Neuanlage, gebrauchte Module ihre bisherige Vergütung.


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Das EEG benennt jedoch drei Ausnahmen: Ersetzen Sie ein Modul wegen eines technischen Defekts, wegen Beschädigung oder nach einem Diebstahl, erhält das ersetzende Modul die Vergütung des bisherigen. „Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses ersetzende Modul ein neues oder ein gebrauchtes Modul ist“, sagt Loibl. Das Gesetz schreibt nur vor, dass ein Ersatz bis zur selben Höhe der installierten Leistung wie vorher möglich ist.


In allen anderen Fällen, also beispielsweise, wenn Sie ein funktionstüchtiges Modul allein aus optischen Gründen (Schneckenspuren) ersetzen wollen, ist größte Vorsicht geboten: In diesem Fall nimmt das alte Modul seine EEG-Vergütung und Vergütungsdauer mit, während das ersetzende gebrauchte Modul entweder seine bisherige Vergütung behält oder – falls es älter als 20 Jahre und die EEG-Vergütung ausgelaufen ist – gar keinen Anspruch auf Vergütung mehr hat. „Unterschiedliche Vergütungssätze von Modulen auf einer einheitlichen Solaranlage sind nur schwer abzurechnen“, sagt Loibl.


Dokumentation wichtig


Beim Austausch sollten Sie daher genau dokumentieren, dass ein zulässiger Austauschgrund vorliegt. Ansonsten sollten Sie den Netzbetreiber unterrichten, ebenso die Versicherung sowie die finanzierende Bank. „Wenn Module örtlich versetzt werden, sollten Sie durchgängig dokumentieren, wann und wo diese in Betrieb genommen sind und waren, zumindest dann, wenn Sie den EEG-Vergütungsanspruch mitnehmen möchten“, rät der Anwalt.


Im Regelfall verlangt der Netzbetreiber die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben, insbesondere der neuen VDE-AR-N 4110 bzw. 4105 für den Netzanschluss. Insoweit sollten Sie vor dem Modultausch beim Netzbetreiber anfragen, ob bzw. welche Konsequenzen dies mit sich bringt.


Sofern für die Anlage eine entsprechende öffentlich-rechtliche Genehmigung vorliegt, muss diese gegebenenfalls geändert werden. Auch sollten Sie darauf achten, dass der jeweilige Stand der Technik eingehalten ist. Gerade beim Einbau älterer gebrauchter Teile ist dies stets sicherzustellen. Zudem sollte eine Fachfirma den Einbau vornehmen.

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