Ab dem kommenden Jahr gilt für die Windkraftbranche das Ausschreibungsverfahren. Das wird die Branche stark verändern, zeigten Vorträge und Diskussionen einer zweitägigen Konferenz des Bundesverbandes Windenergie (BWE) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Experten rechnen mit sinkender Vergütung und verschärfter Konkurrenz. Denn pro Jahr dürfen deutsche Windmüller nur noch 2,8 Gigawatt (GW) Leistung neu hinzubauen. Im vergangenen Jahr lag der Zubau noch bei über 4 GW. Zudem werden ausländische Investoren dazukommen. Schon heute sei die Nachfrage nach größeren Türmen und Rotoren gestiegen, mit denen die Betreiber Strom günstiger erzeugen wollen. Auch könnte es neue Pachtmodelle geben, die sich z.B. an der Höhe der Zuschläge orientieren.
Deutlich schwerer werden es Bürgerenergiegesellschaften haben, die mit großen Projektgesellschaften im Wettbewerb stehen. Ob die Privilegien für Bürgerwindparks im EEG 2017 wirklich Vorteile bringen, bleibt fraglich. Sie dürfen zwar ohne Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen, haben dadurch aber ein größeres Risiko nach dem Zuschlag. Denn sie müssen innerhalb von 54 Monaten den Park genehmigen und errichten lassen. Das ist angesichts häufiger Verzögerungen bei der Genehmigung ein enger Zeitplan.