Nach einem Rechtsgutachten des Umweltrechtsexperten Prof. Kurt Faßbender von der Universität Leipzig verstoßen die pauschalen Abstände von Windparks zur Wohnbebauung gegen die Verfassung. Denn sie konterkarieren das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Faßbender nahm vor allem die 10H-Regelung der bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2014 in den Fokus. Sie besagt, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohnhäusern haben müssen. Der Experte unterstrich, dass 10H nicht nur die Flächenpotenziale für Windkraft in Bayern um bis zu 97% reduziert, sondern auch die Modernisierung von Windkraftanlagen, das sogenannte Repowering, massiv einschränkt. Das Repoweringpotenzial reduziere sich auf nur noch bis zu 1% der Anlagenstandorte. Das habe massive negative Auswirkungen auf die Energiewende und damit den Klimaschutz.
Faßbender kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass der „Erfolg der Klimaschutzpolitik insgesamt auch vom Ausbau der Windenergie“ abhängt.
Im Gegensatz zur Bewertung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2016 sei die Akzeptanz der Windkraft durch 10H nicht gefördert, aber der Erfolg von Klimaschutz und Energiewende torpediert worden. Außerdem sei die Regelung nicht nur mit erheblichen fragwürdigen Grundrechtseingriffen verbunden, sondern wahrscheinlich auch nicht verhältnismäßig.
Auch in anderen Ländern gibt es pauschale Abstände, die auf massive Kritik der Branche stoßen. Nordrhein-Westfalen hat im Juli einen Abstand von 1000 m zur Wohnbebauung beschlossen. Wissenschaftlichen Studien zufolge sorgt die Regelung nicht für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.
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Nach einem Rechtsgutachten des Umweltrechtsexperten Prof. Kurt Faßbender von der Universität Leipzig verstoßen die pauschalen Abstände von Windparks zur Wohnbebauung gegen die Verfassung. Denn sie konterkarieren das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Faßbender nahm vor allem die 10H-Regelung der bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2014 in den Fokus. Sie besagt, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohnhäusern haben müssen. Der Experte unterstrich, dass 10H nicht nur die Flächenpotenziale für Windkraft in Bayern um bis zu 97% reduziert, sondern auch die Modernisierung von Windkraftanlagen, das sogenannte Repowering, massiv einschränkt. Das Repoweringpotenzial reduziere sich auf nur noch bis zu 1% der Anlagenstandorte. Das habe massive negative Auswirkungen auf die Energiewende und damit den Klimaschutz.
Faßbender kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass der „Erfolg der Klimaschutzpolitik insgesamt auch vom Ausbau der Windenergie“ abhängt.
Im Gegensatz zur Bewertung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2016 sei die Akzeptanz der Windkraft durch 10H nicht gefördert, aber der Erfolg von Klimaschutz und Energiewende torpediert worden. Außerdem sei die Regelung nicht nur mit erheblichen fragwürdigen Grundrechtseingriffen verbunden, sondern wahrscheinlich auch nicht verhältnismäßig.
Auch in anderen Ländern gibt es pauschale Abstände, die auf massive Kritik der Branche stoßen. Nordrhein-Westfalen hat im Juli einen Abstand von 1000 m zur Wohnbebauung beschlossen. Wissenschaftlichen Studien zufolge sorgt die Regelung nicht für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.