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„Wir wollen Anlagenbetreiber beim Redispatch 2.0 unterstützen“

Lesezeit: 2 Minuten

Sie bieten eine neue Dienstleistung zum Thema Redispatch an. Warum ist das nötig?


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Weh: Die neue Kraftwerkseinsatzplanung „Redispatch 2.0“ stellt ab 1. Oktober nicht nur Verteilnetzbetreiber vor große Herausforderungen. Auch auf Betreiber von Anlagen über 100 kW kommen eine ganze Reihe neuer zusätzlicher Pflichten zu.


Welche sind das?


Weh: Anlagenbetreiber müssen ihren Netzbetreiber künftig jederzeit über Stammdatenänderungen und Nichtverfügbarkeiten ihrer Anlage informieren. Dafür sind zwei Verantwortliche zu benennen: Ein Einsatzverantwortlicher (EIV), der Prognosen über die geplante Einspeisung an den Netzverteiler meldet, und ein Betreiber einer technischen Ressource (BTR), der die Abrechnungsdaten für die Ausfälle übermittelt.


Wie sieht Ihre Dienstleistung aus?


Weh: Wir empfehlen den Anlagenbetreibern, die neuen Verantwortungsbereiche durch den Redispatch 2.0 nicht selbst zu übernehmen, sondern diese Rollen auf einen Dritten zu übertragen. Idealerweise auf den Direktvermarkter, der dafür in den meisten Fällen auch kostengünstig zur Verfügung steht und diese Marktrollen übernimmt. Sollten Anlagenbetreiber noch nicht in der Direktvermarktung sein, so helfen unsere Fachberater bei der Wahl und Vermittlung eines passenden Vermarkters. Unter unseren Kooperationspartnern finden sich Energiedienstleister wie BayWa r. e., Alpiq, EnBW, Stadtwerke Würzburg, WEMAG, Next Kraftwerke, Energieservice Westfalen Weser oder die Iterra GmbH.


Für wen bieten Sie das an?


Weh: Prinzipiell kann deutschlandweit jeder Betreiber unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen. Für die Direktvermarktungsvermittlung ist eine Mitgliedschaft erforderlich, für die reine Redispatch 2.0-Dienstleistung nicht.


Ab wann sollten Betreiber tätig werden bzw. wann welche Verträge abschließen?


Weh: Jeder Betreiber sollte zeitnah tätig werden, aber in Ruhe eine Entscheidung für einen Vermarkter oder Dienstleister treffen. Anschließend sollte er den Vertrag mit diesem abschließen. Dann kann der Vermarkter auch schon die jeweilige Nummer für EIV und BTR an den Netzbetreiber weitergeben. Dies sollte möglichst vor Oktober geschehen.


Interview: Hinrich Neumann

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