Neuerdings können Anlagenbetreiber für die Nachrüstung von Rührwerken eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Die Förderung im Modul 4 des Programms für Energieeffizienz gibt es für die „energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz.“ Dazu zählen auch Rührwerke in Biogasanlagen. Gefördert werden bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 € (700 € für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt. Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen. Weitere Infos unter www.bafa.de
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Neuerdings können Anlagenbetreiber für die Nachrüstung von Rührwerken eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Die Förderung im Modul 4 des Programms für Energieeffizienz gibt es für die „energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz.“ Dazu zählen auch Rührwerke in Biogasanlagen. Gefördert werden bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 € (700 € für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt. Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen. Weitere Infos unter www.bafa.de