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Neues Beteiligungsmodell

10.000 Euro pro Windrad an die Kommune

Kommunen und Bürger rund um einen Windpark könnten mit einer Abgabe von 0,1 ct/kWh an der Stromproduktion beteiligt werden, zeigt ein Vorschlag. Das soll die Akzeptanz erhöhen.

Lesezeit: 3 Minuten

Akzeptanz- und Genehmigungsprobleme sowie die Einführung von Ausschreibungen haben zu einem starken Rückgang beim Ausbau von Windenergieanlagen geführt. Um der Technik als zentralem Bestandteil der Energiewende in Deutschland neuen Aufwind zu geben, sollen finanzielle Beteiligungsinstrumente auf Bundesebene eingeführt werden. Damit sollen Kommunen und damit auch deren Bürger von der Wertschöpfung profitieren. So will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Anlagenbetreiber über das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichten, je Kilowattstunde erzeugter Strommenge 0,1 Cent an Standort- und Nachbarkommunen des Windrades zu zahlen. Den Vorschlag des BMWi hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held erarbeitet.

Rund 10.000 € pro Windrad und Jahr

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„Wir schlagen vor, dass alle Kommunen innerhalb eines definierten Umkreises, der etwa dem 15-fachen der Anlagenhöhe entspricht, finanziell beteiligt werden. Pro Windrad ergeben sich so jährlich circa 10.000 Euro, die sicher an die Kommune fließen“, erläutert Studienautor Ralf Ott.

Zur Untersuchung akzeptanzsteigernder Instrumente beim Ausbau von Windrädern arbeitet das IKEM bereits seit mehreren Jahren mit der Technischen Universität Berlin – Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik zusammen. So auch in einem Gutachten für Agora Energiewende zur Einführung einer Sonderabgabe als finanzielles Beteiligungsinstrument, das auf Länderebene bereits in Brandenburg umgesetzt wurde. „Es ist wichtig, jetzt rechtssichere Instrumente auf Bundesebene zu implementieren, um die Windenergie an Land als Pfeiler der Energiewende weiter zu verankern“, meint IKEM-Geschäftsführer Simon Schäfer-Stradowsky.

Günstiger Bürgerstromtarif

Neben der Beteiligung empfehlen die Energieexperten des Forschungskonsortiums, dass die Anlagenbetreiber privaten Haushalten im Umkreis des Windrads einen vergünstigten Bürgerstromtarif anbieten. Ist dieser etwa 20 Prozent günstiger als der lokale Grundversorgertarif, kann ein Vierpersonenhaushalt so pro Jahr durchschnittlich 100 bis 200 Euro sparen. Wird vor Ort kein vergünstigter Stromtarif angeboten, soll die die Zahlung an die Kommune auf 0,2 ct/kWh erhöht werden, also ca. 20.000 Euro pro Windrad und Jahr. Bei einem Windpark von fünf Anlagen erhielten die Kommunen so insgesamt jährliche Zahlungen von bis zu 100.000 Euro.

„Die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ist ein rechtlich komplexer Prozess. Hier sind klare Beteiligungsregelungen erforderlich, um die Grundlage zu schaffen für eine gerechte und gemeinverträgliche Umsetzung der Energiewende“, erläutert Studienautor und wissenschaftlicher Mitarbeiter am IKEM, Roman Weidinger. Basis für die Empfehlung der Forscher an das BMWI war eine umfangreiche Bewertung verschiedener Instrumente, die das Ziel verfolgen über eine finanzielle Beteiligung von Kommunen Akzeptanz für den Windenergieausbau an Land zu erhöhen.

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