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10H in Bayern: Verfassungsklage scheitert

Das Bayerische Verfassungsgericht hat am 09. Mai 2016 entschieden, dass die 10H-Abstandsregelung rechtmäßig ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Die bayerische Regelung zu großen Abständen zwischen Wohnhäusern und Windparks ist rechtmäßig. Danach darf der Abstand mindestens das Zehnfache der Höhe eines Windrades (kurz: 10H) betragem. Das entschied gestern (09.05.2016) der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Bayerns Energieministerin Ilse Aigner und Innen- und Bauminister Joachim Herrmann begrüßten einhellig die Entscheidung „Das schafft jetzt Rechtssicherheit“, sagte Aigner. 10H träfe eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen den energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen. Wenn vor Ort Konsens bestehe, könnten Windenergieanlagen auch näher an Wohngebäuden gebaut werden.


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Die beiden Verfassungskläger Hans-Josef Fell, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen, und Patrick Friedl, Grünen-Stadtrat aus Würzburg, sehen in diesem Urteil einen „schwarzen Tag für den Klimaschutz in Bayern“. Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, der Vertreter der beiden Kläger, sieht in den Leitsätzen und der Begründung des Urteils Widersprüche. So heiße es in den Leitsätzen: „Die bundesrechtliche Grundentscheidung für eine Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich darf durch landesrechtliche Abstandsregelung weder rechtlich noch faktisch ausgehebelt werden.“


In der Begründung werde dann ausgeführt, der Landesgesetzgeber müsse sich mit dem Faktischen nicht auseinandersetzen und dürfe ein Gesetz erlassen, ohne sich mit den tatsächlichen Auswirkungen zu befassen. Loibl: „Überspitzt gesagt, die CSU darf mit dem 10H-Gesetz faktisch den Windenergieausbau in Bayern beenden. So könnte sogar 20H in Bayern zulässig sein. Oder vereinfacht ausgedrückt: Der Landesgesetzgeber darf die Windkraftnutzung zwar nicht aushöhlen, wenn er es aber tut, ist es nach dem Urteil der Richter rechtlich nicht zu beanstanden.“ Dies sei für die beiden Kläger „völlig unverständlich“ und nur damit zu erklären, dass der Ausspruch des Gerichts in letzter Instanz erfolgt.


Hans-Josef Fell äußerte: „Jetzt ist es möglich, dass sich Bayern isoliert von der Energiewende verabschieden und den Windkraftausbau faktisch stoppen darf. Leider haben beim Gericht der notwendige Klimaschutz und die Bedeutung der Windkraft für die Energiewende keine Rolle gespielt.“ Jetzt liege es an den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, durch Bauleitplanung die Energiewende wieder anzuschieben.


„Für uns war der Weg vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof die letzte Möglichkeit, um eine falsche politische Entscheidung doch noch zu korrigieren, die die Landtagsmehrheit der CSU in fast schon diktatorischer Weise durchgedrückt hat“, zeigt sich auch Raimund Kamm, Bundesverband WindEnergie in Bayern, enttäuscht.  Bayern bleibe damit von der Energiewende abgeschnitten und müsse künftig durch Windparks in anderen Bundesländern und auf Nord- wie Ostsee mit Strom versorgt werden. Das Missverhältnis der Errichtung von erneuerbaren Energien hat laut Kamm bereits die EU alarmiert. Dort wird über die Aufteilung Deutschlands in zwei Strompreiszonen nachgedacht. Dies würde vor allem Bayern massiv benachteiligen.

Noch könne die Politik gegensteuern, indem sie ein rechtlich nicht zu beanstandendes Gesetz politisch noch einmal überarbeitet. „Unsere Forderung bleibt bestehen: 10h muss weg! Bayern muss wieder an der Energiewende teilnehmen“, sagt Kamm.


In Bayern stehen derzeit 937 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 1,9 Gigawatt. Die Windenergie gilt als eine tragende Säule der Energiewende. Die Bayerische Staatsregierung wird in Kürze eine aktualisierte Fassung des Windenergieerlasses mit wichtigen Hinweisen zu Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen vorstellen.

 

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