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Zubau der Windenergie

2 % der Landesfläche für Windparks: Viele Hürden zu überwinden

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende hat Vorschläge gemacht, wie sich Windenergie zügiger ausbauen lässt.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum Erreichen der Klimaschutzziele müssen bis 2030 optimal 105 Gigawatt (GW) an Windenergieleistung installiert sein, jährlich also etwa 7 GW brutto zugebaut werden, betont das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE). Der tatsächlich freie und verfügbare Flächenanteil an rechtskräftig ausgewiesenen Flächen beträgt aktuell 0,52 % der Landesfläche, das dort erzielbare Leistungspotenzial etwa 20 Gigawatt. Das ist laut KNE unzureichend.

Verdopplung der Fläche nötig

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Wollte man bis 2030 nur das aktuelle Ausbauziel des EEG 2021 von 71 GW erreichen, würden 0,8 % der Landesfläche benötigt. Für die erforderlichen 105 GW ergibt sich ein Bedarf von 1,3 % der Landesfläche. Das bedeutet, dass mehr als eine Verdoppelung des bisher ausgewiesenen Flächenumfangs notwendig würde. Mit den o. g. Restriktionen, Beschränkungen und Vorgaben erhöhte sich dieser Umfang weiter, im UBA-Szenario geht man daher schlussendlich von etwa 2,0 % der Landesfläche aus.

Der Zubau muss laut KNE auf die am meisten geeigneten und vergleichsweise konfliktarmen Flächen gelenkt werden. Diese müssen die Länder in ausreichendem Umfang ausweisen und planerisch sichern. Dies kann sowohl auf Ebene der Regionalplanung als auch der kommunalen Planung (Bauleitplanung) erfolgen. Auf den bereitgestellten Flächen sollte der Windenergienutzung ein Vorrang gegenüber anderen Nutzungen eingeräumt werden. Im Gegenzug wäre es möglich, für andere Flächen eine Windenergienutzung auszuschließen.

Hürden: Artenschutz und Luftfahrt

Der Genehmigung von Anlagen auf den Flächen stehen jedoch häufig Belange entgegen, die eine Genehmigung erschweren, wenn nicht gar verhindern. Hierzu gehören unter anderem militärische und Belange der Luftfahrt, aber auch des Artenschutzes. Neben der quantitativ ausreichenden Ausweisung von Flächen muss also auch dafür gesorgt werden, dass entgegenstehende Belange überwunden werden können.

Dafür, wie eine ausreichende Flächenbereitstellung von bundesweit durchschnittlich zwei % erreicht werden kann, liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch. Das UBA schlägt vor, bundesrechtliche Zielvorgaben einzuführen und über diese den Ländern gesetzliche Mengenziele vorzugeben. Bei zu geringem Umfang geeigneter bzw. ausgewiesener Flächen oder bei faktischer Nichtnutzbarkeit großer Teile der ausgewiesenen Flächen wäre das jeweilige Land dann gezwungen, zeitnah mit anderen Ländern auszuhandeln, wie das Flächendefizit aufgefangen und das Gesamtziel dennoch erreicht werden kann.

Kürze Planungszeit nötig

Flächenziele allein werden aber, so das UBA, nicht ausreichen. Es sollten unter Berücksichtigung regionaler Möglichkeiten auch gesetzliche Mengenziele (Leistungs- und Ertragsziele) vorgegeben werden. Eine – selbst mittelfristig – zeitgerechte Flächenbereitstellung wird sich nur verwirklichen lassen, wenn die Planungszeiträume für Regionalpläne und Flächennutzungspläne stark verkürzt werden. Auch hier muss rasch geklärt werden, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden sollten, um die Planung von Windnutzungsgebieten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Priorität sollte darauf liegen, Planungskriterien zu vereinheitlichen, die Rechtssicherheit von Plänen zu verbessern und „Endlosschleifen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung zu begrenzen.

Fazit des KNE

Die Bereitstellung, Ausweisung und Nutzbarmachung ausreichender Flächen für den notwendigen Ausbau der landseitigen Windenergie bis 2030 bringt hohe Anforderungen mit sich. Die Umsetzung bedarf einer zügigen Klärung und Ausgestaltung der dazu erforderlichen rechtlichen Instrumentarien.

Weitere Informationen: www.naturschutz-energiewende.de

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