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2017: Das ändert sich im Energiesektor

Mit dem Jahreswechsel gibt es mehrere wichtige Änderungen im Bereich erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und im Bereich Heizungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Jahr 2017 ändern sich mehrere Vorschriften, die Ökostromerzeuger, Betreiber von Blockheizkraftwerken oder Hausbesitzer betreffen. Darüber informiert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Umstellung auf Ausschreibungen bei der Ökostromförderung: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) wird die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms aus jeweils neuen Anlagen ab dem 1. Januar 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Das heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen müssen künftig an Ausschreibungen teilnehmen. Wer den niedrigsten Preis bietet, erhält den Zuschlag. Weitere Informationen zum EEG 2017 finden Sie hier.
  • Kraft-Wärme-Kopplung wird weiter ausgebaut: Hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spiele nach Ansicht des BMWi eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Hierzu passt der Gesetzgeber das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und die Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1. Januar 2017 an. Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Darüber hinaus wird die besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragen. Nähere Informationen zur Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier.
  • Heizungslabel vom Schornsteinfeger:  Seit dem 1. Januar 2016 müssen alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen. Bezirksschornsteinfeger sind ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet, diejenigen Heizgeräte zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben. Dank des neuen Labels soll man die Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit der Klasse neuer Heizgeräte vergleichen können. So könnten Verbraucher schnell mögliche Einsparungen erkennen, verspricht das BMWi. Denn knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutschland würden nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und daher Energie und Heizkosten verschwenden. Ein neuer Kessel spare bis zu 20 Prozent an Energie, CO2 und Heizkosten. Zum Label gehört auch ein kostenloses Faltblatt: Es informiert über Beratungsangebote, die Hausbesitzern mögliche Lösungen für eine Heizungsoptimierung aufzeigen. 
  • Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm  und Heizungen mit erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm (MAP). Darüber hinaus gibt es seit dem 1. August 2016 auch einen Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe oder den hydraulischen Abgleich. Mehr Informationen finden Sie hier
  • Weitere Maßnahmen zur Energieeffizenz: Der Gesetzgeber schreibt eine höherere Energieeffizienz für Fernsehgeräte und Dunstabzugshauben sowie ein Verbot von Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen vor. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

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