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Biogas

2020: Jahr der Entscheidung für die Bioenergie

Mehrere Bioenergieverbände fordern im Rahmen der aktuellen Diskussion um die EEG-Novelle eine Zukunftsperspektive für die Holz- und Biogasbranche.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende Januar werden die ersten Gespräche zwischen Bund und Ländern zur diesjährigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stattfinden. Da diese EEG-Reform aus Sicht der Branche einen Kipppunkt darstellt, haben die Bioenergieverbände mit einem aktuellen Positionspapier den konkreten Handlungsbedarf für die anstehenden politischen Entscheidungen zusammengefasst. Sie fordern, dass die EEG-Novelle endlich das Klimaschutzprogramm 2030 und damit auch den festgelegten Stabilisierungspfad für die Bioenergiebranche umsetzt.

Im Klimaschutzprogramm 2030 ist das Ziel verankert, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 mit 42 Milliarden Kilowattstunden in etwa auf dem heutigen Niveau zu halten. Um den damit einhergehenden Klimaschutzbeitrag der Bioenergiebranche sicher zu stellen, müssten nun die Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2023 bis 2030 im EEG festgeschrieben werden. Nur so hätten die Branchenakteure einen verlässlichen Rahmen für die notwendigen Investitionen und der Bioenergiekraftwerkspark wird nicht zeitgleich mit Kernkraft- und Kohlekraftwerken abgeschaltet.

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Bedingungen für die Ausschreibung verbessern

Darüber hinaus setzen sich die Verbände für eine Überprüfung und Anpassung der Gebotsgrenzen ein, um der Branche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von erneuerbarem Strom zu bieten. Auch die Realisierungsfristen im EEG müssten verlängert werden, da der Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten insbesondere für größere Holzheizkraftwerke und Abfall-basierte Biogasanlagen nicht ausreicht, um vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme zu gelangen.

Mehr Gülle in Biogasanlagen

Mit der EEG-Novelle müsse die im Klimaschutzprogramm 2030 festgelegte Minderung von Methanemissionen aus der Viehhaltung durch einen Ausbau der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen umgesetzt werden. Weiterhin solle die Flexibilisierung von Biogasanlagen fortgeführt und ausgebaut werden. Denn der Deckel der Flexibilitätsprämie ist erreicht und sollte laut der Bioenergieverbände abgeschafft oder angehoben werden. Die Verbände fordern den Bund und die Länder auf, sich bei ihren Verhandlungen für eine Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und die entsprechende Stabilisierung der Bioenergienutzung einzusetzen. Nur so könne vermieden werden, dass der heutige Klimaschutzbeitrag der Bioenergiebranche unwiederbringlich verloren gehe und durch andere Maßnahmen kompensiert werden müsste.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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