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21.000 Anlagen müssen umgerüstet werden

Die Bundesregierung hat gestern die novellierte Systemstabilitäts-Verordnung beschlossen. Betroffen sind Wind-, Biogas- und Wasserkraftanlagen sowie fossil betriebene Blockheizkraftwerke. Sie müssen innerhalb eines Jahres umgerüstet werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung hat gestern die Änderung der Systemstabilitäts-Verordnung beschlossen. Damit soll das Stromnetz stabilisiert werden. Grund ist die Gefahr bei Schwankungen der Netzfrequenz. Wenn die Frequenz im Netz von 50 auf 49,5 Hertz absinkt, könnten Anlagen mit einer Leistung von bis zu 27 Gigawatt (GW) automatisch abgeschaltet werden. Dann wäre es für die Netzbetreiber nicht mehr möglich, dass Stromnetz zu stabilisieren, teilt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit. Das könnte das Stromnetz in ganz Europa gefährden. Die neue Verordnung soll das verhindern.


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Von der Vorschrift betroffen sind laut BDEW 21.000 Betreiber von Windenergie-, Biomasse-, Wasserkraftanlagen sowie von fossilen Blockheizkraftwerken (Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Sie müssen ihre Anlagen umrüsten lassen und die Kosten dafür tragen. Übersteigen die Kosten einen festgesetzten Eigenanteil, erstattet der Übertragungsnetzbetreiber einen Teil der Kosten über die Netzentgelte. Zur Umrüstung  werden die Betreiber laut BDEW schriftlich von ihrem Verteilnetzbetreiber aufgefordert. Die Nachrüstung muss dann innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Weitere Informationen zur Systemstabilitäts-Verordnung finden Sie hier.

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