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300 Windenergieanlagen stecken in Klagen fest

Der häufigste Grund für Klagen gegen Windparks ist der Artenschutz, zeigt eine aktuelle Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land. Kläger sind meist Naturschutzverbände.

Lesezeit: 4 Minuten

Mehr als 300 Windenergieanlagen mit 1.000 MW Leistung werden derzeit in Deutschland beklagt. Von diesen Projekten sind fast 100 Anlagen (300 MW) bereits gebaut und in Betrieb. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) und dem Bundesverband WindEnergie (BWE) durchgeführten Branchenumfrage. An der Erhebung beteiligten sich im 2. Quartal 2019 fast 90 Unternehmen. Neben der Anzahl der beklagten Windräder meldeten sie unter anderem, dass diese am häufigsten aus Artenschutzgründen angegriffen werden. Gegen 60 Prozent der erfassten Windturbinen prozessieren Umwelt-/Naturschutzverbände. Aber auch Anwohner gehen oft auf dem Gerichtsweg gegen Anlagen in ihrem Umfeld vor.

Militär verhindert über 1000 Anlagen

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Die Befragung ergab auch aktuelle Zahlen zu blockierten Windenergieprojekten aufgrund von zivilen und militärischen Belangen der Luftraumnutzung. Auch hier zeigt sich eine hohe Relevanz der Konfliktfelder: Über 1.000 Windenergieanlagen (4.800 MW) können derzeit nicht realisiert werden, weil ihnen der Einfluss auf Drehfunkfeuer entgegengehalten wird. Im Vergleich zur letzten Umfrage des BWE (2015) hat sich der Umfang der betroffenen Vorhaben geradezu verdoppelt. Im Bereich der militärischen Luftraumüberwachung ergaben die Rückmeldungen, dass 900 Anlagen bzw. 3.600 MW Windenergieleistung nicht genehmigt werden. Hemmnisschwerpunkte sind hier Tiefflugkorridore für Hubschrauber sowie die Radarüberwachung zur Flugsicherung und Luftraumverteidigung.

In allen drei Konfliktfeldern zeigen sich regionale Schwerpunkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

BWE: Klima- und Artenschutz gehören zusammen

„Bemerkenswert ist, dass in 60 Prozent der erfassten Fälle Umwelt- und Naturschutzverbände prozessieren, dabei ist klar: Klima- und Artenschutz kann nur mit Erneuerbaren Energien gelingen. Auffällig ist die Zahl von Klagen, die erst in jüngster Zeit auf Landes- und Bundesebene anerkannte Verbände anschieben. Hier müssen sowohl das Umweltbundesamt als auch die Anerkennungsbehörden der Länder noch einmal die Kriterien für die Anerkennung als anerkannte Umweltvereinigung überprüfen“, forderte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE).

Laut BWE stellen unzeitgemäße Prüfbereiche rund um Drehfunkfeuer ein zweites wesentliches Planungshemmnis dar. Seit mehreren Jahren steht die blockierende Wirkung der 59 von der Deutschen Flugsicherung betriebenen Drehfunkfeuer in der Diskussion. Im Vergleich zur letzten Umfrage des BWE aus dem Jahr 2015 hat sich der Umfang der betroffenen Vorhaben verdoppelt. „Das Bundesverkehrsministerium muss diese Blockade der Energiewende endlich aufheben. Allein indem der Prüfradius auf internationalen Standard festgelegt wird, könnten 49 Prozent der heute blockierten Projekte umgesetzt werden. Eine Fläche in der Größe von Schleswig-Holstein würde bundesweit auf einen Schlag nutzbar. Meist sind diese betroffenen Flächen nicht durch andere Restriktionen wie Nähe zur Wohnbebauung belegt“, so Hermann Albers.

Bundesregierung soll eingreifen

Zum Phänomen der wachsenden Zahl von durch Hubschraubertiefflugstrecken blockierter Projekte bedarf es einer dringenden Klärung durch das Bundesverteidigungsministerium. 32 Prozent der durch militärische Belange blockierten Projekte sind aus diesem Grund betroffen.

„Es zeigt sich, dass die übergroße Mehrheit der durch Drehfunkfeuer und militärische Luftfahrtbelange blockierten Projekte in bereits regionalplanerisch oder über Bauleitplanung gesicherten Gebieten liegt. Bei Flugsicherung betrifft dies 72% und bei militärischer Flugsicherung 59% der Projekte. Dies sei ein unhaltbarer Zustand, weil deutlich wird, dass ausgewiesene Vorranggebiete am Ende nicht nutzbar sind. „Bund und Länder müssen mit den Betroffenen zügig Lösungen erarbeiten. Ohne diese blockierten Windenergieprojekte sind die Pariser Klimaschutzziele nur schwerlich zu halten“, erklärte Hermann Albers.

LEE NRW kritisiert NABU

Rund die Hälfte der erfassten Verfahren (93 Anlagen) entfallen dabei laut Studie auf einen einzelnen namentlich nicht näher benannten bundesweit tätigen Verband. Nach Erfahrungen der Windenergiebranche in NRW könne es sich dabei nur um den Naturschutzbund Deutschlands (NABU) handeln.

Andreas Lahme, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW): „Der NABU NRW hat in den letzten Jahren Windenergieanlagen zum Hauptgegenstand seiner Verbandsklagen gemacht. Dabei ist der Klimawandel die größte Bedrohung für hiesige Arten, die wir nur mit einer dynamischen Energiewende aufhalten können. Hier muss der NABU künftig Farbe bekennen, ob er als Verband, der den Schutz der Natur und der Artenvielfalt im Leitbild hat, noch zu den Zielen des Klimaschutzes und der Energiewende steht.“

Seit dem Jahr 2011 hat der NABU NRW mehr als zwanzig Mal von seinem Verbandsklagerecht Gebrauch gemacht. Davon richteten sich mehr als 70 % der Klagen gegen Windenergieprojekte in NRW. Von aktuell elf anhängigen Verbandsklagen des NABU NRW richten sich neun gegen Windenergieprojekte. Dabei handelt es sich um Projekte mit insgesamt rund 40 Anlagen und einer Gesamtleistung von mehr als 100 MW Leistung.

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