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Niederstedem

380 kV-Höchstspannungsfreileitung Wengerohr - Entschädigungen angeboten

Der Bau der Höchstspannungsleitung zwischen Wengerohr und Niederstedem mit einer Länge von 39 km startet. Die Flächeneigentümer bekommen nun höhere Entschädigungssätze.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Amprion GmbH baut als Höchstspannungsnetzbetreiber derzeit die 380 kV-Leitung zwischen Metternich (bei Koblenz) und Niederstedem (bei Bitburg) aus.

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits die beiden ersten Bauabschnitte zwischen Metternich und Wengerohr (bei Wittlich) geplant und teilweise realisiert wurden, ist nunmehr der dritte Genehmigungsabschnitt in Planung. Das letzte Teilstück zwischen Wengerohr und Niederstedem mit einer Länge von 39 km wird nun in Angriff genommen, informiert der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.

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Die Trasse wird nach derzeitigem Planungsstand überwiegend im bestehenden Trassenraum gebaut, wobei 124 Masten neu errichtet werden. Im Gegenzug werden 128 Masten entfallen. Die Trasse selber wird auch Stromkreise der Westnetz GmbH mitführen, sodass es zu einer gewünschten Bündelung der Trassen kommt. Der Flächenverbrauch durch Stromleitungen wird auf diese Weise verringert.

Grundeigentümer bekommen höhere Entschädigungssätze

Die Amprion GmbH hat im Frühjahr mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen, um die entsprechenden Verhandlungen über die Nutzung der Grundstücke zu führen. Auch wenn der alte Trassenraum bereits durch Dienstbarkeiten gesichert ist, wird Amprion neue Dienstbarkeiten einholen und dafür auch neue Entschädigungen zahlen.

Die Eigentümer der betroffenen Flächen kommen dabei in den Genuss der im Jahr 2019 vereinbarten Anhebung der Entschädigungssätze, so der Bauernverband weiter. Danach wird bei Freileitungen grundsätzlich 25 % des Grundstückswertes als Dienstbarkeitsentschädigung gezahlt, wobei ein Mindestgrundstückswert von 2 Euro pro qm angesetzt wird. Im Bereich der Stadt Wittlich werden zudem höhere Grundstückspreise angesetzt (bis 3,50 Euro pro qm) und dementsprechend auch mit einem höheren Satz entschädigt.

Die Mastentschädigungen werden nach der derzeit geltenden Mastentschädigungsrichtlinie bei Ackerflächen mit einem Rohertrag von 1.500 Euro pro ha errechnet. Bei der Grünlandnutzung werden mindestens drei Schnitte/Jahr angesetzt. Darüber hinaus wird Amprion auch die Entschädigung für die Installation von Telekommunikationskabeln anbieten, die 1,50 Euro pro laufendem Meter Streckenlänge beträgt.

Grundstückeigentümer, die sich schnell auf eine entsprechende vertragliche Regelung mit Amprion verständigen können, können zudem einen Beschleunigungszuschlag in Höhe von 75 % von der Dienstbarkeitsentschädigung, mindestens jedoch 50 Cent pro qm, erhalten, so der BWV.

Planungsverfahren wegen Corona teilweise ausgesetzt

Amprion wird diese Entschädigungssätze allen Grundstückseigentümern landwirtschaftlich genutzter Grundstücke auf der Trasse anbieten. Für Rückfragen zu einzelnen Entschädigungstatbeständen oder vertraglichen Regelungen stehen die Kreisgeschäftsstellen in Wittlich, Trier und Bitburg aus den betroffenen Landkreisen zur Verfügung, heißt es.

Die notwendigen Planungsverfahren sollten eigentlich im ersten Quartal 2020 bei der SGD Nord beginnen. Der Beginn der Bauarbeiten für die Leitung wäre bei optimalem Verlauf bereits für das dritte Quartal 2021 vorgesehen. Allerdings hatte die SGD Nord als zuständige Planungsbehörde das Planungsverfahren wegen der Coronakrise zeitweise ausgesetzt, da die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Auslegung der Planunterlagen und der Durchführung notwendiger Erörterungstermine nicht sichergestellt werden konnte.

Inwiefern sich dadurch der zeitliche Ablauf verzögert, ist derzeit nicht absehbar, auch wenn zwischenzeitlich das Planungsverfahren fortgesetzt wird und die Unterlagen ab dem 6. Juli 2020 bei den betroffenen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie im Internet auf der Homepage der SGD Nord (www.sgdnord.rlp.de) ausgelegt werden, beziehungsweise einsehbar sind.

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