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6,16 ct/kWh bei dritter Wind-Ausschreibung

Die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergie war leicht überzeichnet. Trotzdem erhielten alle einen Zuschlag. Der durchschnittliche Zuschlagswert stieg moderat an.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Gebotswerten von 4,00 bis 6,30 ct/kWh ist die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergie zu Ende gegangen. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag laut Bundesnetzagentur bei 6,16 ct/kWh. In den vorhergehenden Ausschreibungsrunden aus dem Mai 2018 lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei 5,73 ct/kWh, im Februar 2018 bei 4,73 ct/kWh.


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Leicht überzeichnet


Ausgeschrieben waren 670 Megawatt. 91 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt haben an der Ausschreibung teilgenommen. Von diesen Geboten wurden fünf mit einer Gebotsmenge von insgesamt 42 Megawatt nicht zugelassen. Neben formalen Gründen mussten Gebote ausgeschlossen werden, die aufgrund von Übergangsbestimmungen erst ab dem Jahr 2019 teilnahmeberechtigt sind.


Die gestiegenen Zuschlagswerte spiegeln laut Bundesnetzagentur den nur noch recht schwachen Wettbewerbsdruck wieder. Gleichzeitig könnte der Anstieg der Förderung in den letzten beiden Runden neue Projekte zu einer Teilnahme angeregt haben.


Brandenburg ist Gewinner


Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Brandenburg (23 Zuschläge, 136 Megawatt), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (12 Zuschläge, 100 Megawatt) und Schleswig-Holstein (16 Zuschläge, 95 Megawatt. Erfreulich sei laut Bundesnetzagentur, dass mit 6 Zuschlägen in Baden-Württemberg (72 Megawatt) und drei Zuschlägen in Bayern (31 Megawatt) etwa 23 Prozent der bezuschlagten Menge an Projekte südlich der Mainlinie erfolgte.



Stabilere Rahmenbedingungen gefordert


Die knappe Überdeckung der 3. Ausschreibung für die Windenergie an Land im Jahr 2018 zeigt aus Sicht des Bundesverbandes Windenergie (BWE), dass noch stabilere politische Rahmenbedingungen nötig sind, um ausreichend Wettbewerb in den Ausschreibungsrunden sicherzustellen. Zwar hat die Bundesregierung im fehlerhaften Ausschreibungsdesign EEG 2017 nachgesteuert und die BImSchG-Genehmigung als einheitliche Grundlage für die Teilnahme an den Ausschreibungen der nächsten Jahre festgeschrieben. Allerdings herrscht durch die anhaltende Unsicherheit hinsichtlich der Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen energiepolitischen Reformen, in der Windenergiebranche weiter erhebliche Unsicherheit. „Das politische Verwirrspiel um die Sonderausschreibungen muss beendet und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, damit das mögliche Volumen genutzt werden kann. CDU/CSU und SPD sind aufgefordert die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag schnellstens umzusetzen“, forderte BWE-Präsident Hermann Albers. Der Fadenriss beim Zubau für 2019 sei kaum noch aufzuhalten. Für 2020 könne die Politik mit raschem Handeln Schlimmeres noch verhindern. „Nur so lässt sich der Beschäftigungsabbau stoppen und das Knowhow der Branche sichern. Die Lage ist sehr ernst“, mahnte Albers.


Damit die verbrauchsstarken südlichen Bundesländer noch stärker am Zubau teilhaben können, seien vor allem flankierende Signale aus den Landesparlamenten gefragt. Ohne die Bereitschaft neue Flächen auszuweisen, werde der deutschlandweite Ausbau der Windenergie nicht vorankommen.

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