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Erneuerbare Energie in Österreich

Österreich plant neue Erneuerbaren-Förderung

Das österreichische Klimaschutzministerium hat den Entwurf zu einem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgelegt. Die Branche warnt davor, Fehler aus Deutschland zu wiederholen.

Lesezeit: 3 Minuten

Österreich will für die erneuerbaren Energien im Strombereich ein neues Förderinstrument einführen. Hierfür ist ein Marktprämienmodell vorgesehen, also eine Direktvermarktung des Ökostroms, bei welcher der Erzeuger seinen Ökostrom selbst vermarktet und zusätzlich eine Marktprämie pro Kilowattstunde als Förderung erhält. Hierzu hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gestern den Entwurf zu einem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vorgelegt.

Licht und Schatten bei erster Bewertung

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„Die Branche wird in den nächsten Tagen den Begutachtungsentwurf genau prüfen und ihre Erfahrungen und Anregungen einbringen. Denn das Gesetz muss der Energiewende zum Durchbruch verhelfen und die Bürger zu Teilhabern machen“, fordert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). In einer ersten Bewertung der präsentierten Punkte sieht der EEÖ einige positive Punkte, aber auch noch Diskussionsbedarf in manchen Bereichen.

Positiv hervorzuheben sei die technologiespezifische Herangehensweise im Ökostrom-Anreizsystem und auch, dass man in vielen Bereichen auf administrativ vergebene Marktprämien setzt. „Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern bestätigen, dass diese zielgerichtet und effizient wirken und eine rasche Mobilisierung der Potenziale ermöglichen. Das ist ein guter Weg, denn wir haben für 100 Prozent Ökostrom bis 2030 keine Zeit zu verlieren!“, sagt EEÖ-Präsident Christoph Wagner. Er begrüßt auch die Absicherung von Biomasse-Bestandsanlagen. Auf die genauen Regelungen für Biogas muss die Branche allerdings noch warten; der EEÖ hofft, dass es dazu bald eine Vorlage geben wird.

Kritik an Abschlag für Freiflächenanlagen

Positiv sieht der EEÖ die Vorlage bei den Energiegemeinschaften. Verbesserungsbedarf ortet der Verband noch bei der differenzierten Betrachtung von Standorten und Anlagetypen. Der gesetzlich vorgesehene hohe Abschlag für PV-Freiflächenanlagen und das Reihungskriterium für PV-Investitionsförderungen kämen unerwartet und würden bei der Branche viele Fragen aufwerfen. „Wir stehen zu einer naturverträglichen Umsetzung von Projekten. Die Naturverträglichkeit wird auch umfassend in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Eine zusätzliche Festlegung und Überprüfung im EAG sehen wir eher als zusätzlichen Bürokratismus“, kritisiert Wagner.

Skepsis kommt auch von Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft aus Wien: „Die Windkraft könnte deutlich mehr zur Zielerreichung beitragen, als ihr derzeit in den Eckpunkten des EAG zugedacht wird.“ Zum Erreichen des Ziels, den Stromverbrauch 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken, will die Regierung die jährliche Stromerzeugung aus Windkraft bis 2030 um 10 Terawattstunden (TWh) steigern. Dafür ist ein jährlicher Ausbau der Windkraftleistung von 500 MW nötig. Im vorgelegten Entwurf sind allerdings nur mindestens 400 MW pro Jahr festgelegt.

Standortdifferenzierte Förderung ist wichtig

Die Förderhöhen sollen bei Windkraft in den nächsten Jahren mittels Verordnung festgelegt werden. „Aus Sicht der IG Windkraft sollte man auf Ausschreibungen verzichten“, erklärt Moidl: „Ausschreibungen haben etwa in Deutschland zu einem radikalen Einbruch beim Windkraftausbau geführt.“

Dass die Förderung in Abhängigkeit von den Gegebenheiten unterschiedlicher Standorte unterschiedlich hoch sein kann, begrüßt die IG Windkraft, denn, so Moidl: „Für einen breiten Ausbau der Windkraft in ganz Österreich ist eine standortdifferenzierte Förderung essentiell, daneben sind nun die Bundesländer gefordert, die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau anzupassen.“

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