Beachtet ein Anlagenbetreiber eine Genehmigungsauflage nicht, kann die zuständige Behörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) den Betrieb ganz oder teilweise bis zur Erfüllung der Auflage untersagen. Außerdem könnte sie nach Ablauf einer festgesetzten Frist sogar die Genehmigung entziehen. Zudem könnte dem Betreiber ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit nach BImSchG drohen. Diese Konseqzuenzen stellte Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Stefan Wenzel kürzlich als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von zwei FDP-Abgeordneten vor. Die Abgeordneten berichteten, dass Betreiber immer wieder gegen Genehmigungsauflagen wie regelmäßige Lärmmessungen oder Nachtabschaltungen verstoßen würden.
Die Abgeordneten wollten auch wissen, ob es Konsequenzen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)gebe. Diese Möglichkeit bestünde nicht, betonte Wenzel. Bei Verstößen gegen Auflagen aus einem Genehmigungsbescheid sei in dem Gesetz nicht vorgesehen, dass die Vergütungszahlung gekürzt oder sogar gestrichen werde.