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Achtung Vermieter: Verschärfung für Energieausweis ab Mai

Ab Mai gelten strengere Regeln für den Energieausweis, wenn Sie Gebäude neu vermieten oder verkaufen. Lassen Sie sich daher jetzt noch den Energieausweis ausstellen.

Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie Wohnungen vermieten oder verkaufen, brauchen Sie für das Haus einen Energieausweis. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie hoch der Wärmebedarf des Gebäudes ist. Besitzen Sie keinen Energieausweis und vermieten Sie Gebäude, droht ein Bußgeld bis zu 10.000 €. Ab Mai 2021 treten mehr Regeln in Kraft, die die Ausstellung des Energieausweises teurer machen. Bisher galten für den Energieausweis die Energiesparverordnung von 2014. Seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020), das eine Übergangsvorschrift für den neuen Energieausweis enthält, die am 30. April 2021 endet.

Unser Tipp: Lassen Sie daher für Ihre Mietobjekte noch einen Energieausweis nach dem alten Gesetz erstellen, um Aufwand und Kosten zu sparen.

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Was ist der Energieausweis?

Für Wohngebäude gibt es zwei verschiedene Energieausweise, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis ist umfangreicher und daher auch teurer. Er zeigt den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Der errechnete Energiebedarf setzt sich aus vielen Faktoren zusammen, u.a. der Dichtigkeit der Gebäudehülle, der Heizungs- und ggf. Lüftungsanlage, etc. Die Kosten liegen bei einigen Hundert Euro. Für den Verbrauchsausweis hingegen brauchen Sie nur den Warmwasser- und Heizverbrauch angeben. Der energetische Zustand der Bausubstanz wird nicht analysiert. Er kostet meist weniger als 100 €.

Wann brauche ich den Energieausweis?

Bauen Sie neue Mietsgebäude, müssen Sie einen Bedarfsauseis vorlegen. Den Verbrauchshinweis können Sie für Bestandsgebäude unter folgenden Voraussetzungen ausstellen lassen:

  • das Gebäude wurde nach 1978 errichtet
  • oder das Gebäude wurde vor 1978 errichtet aber Dach, Fassade und Fenster sind nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert worden
  • oder das Gebäude enthält mehr als fünf Wohneinheiten
  • oder das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Der Energieausweis ist ab Ausstelldatum zehn Jahre gültig. Renovieren Sie das Gebäude früher, müssen Sie ggf. einen neuen Energieausweis erstellen.

Wer erstellt den Energieausweis?

Einen Energieausweis dürfen mit entsprechender Schulung erstellen:

  • Hochschulabsolventen mit der relevanten Fachrichtung
  • Meister aus dem Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerbe und Schornsteinfeger, die die Voraussetzungen zur Eintragung in der Handwerksrolle erfüllen
  • Staatlich geprüfte Techniker aus relevanten Bereichen wie Hochbau- , Elektro- , Holz-, Heizung-, Sanitär-, Klimatechniker

Ebenfalls finden sich im Internet diverse Portale, auf denen Sie den Energieausweis erstellen lassen können. Der Anbieter sendet Ihnen den Ausweis meist mit den ungeprüften Angaben per E-Mail zu, das kann zu Fehlern führen. „Für die Fehler haftet rechtlich der Auftraggeber, also meist der Eigentümer, der den Energieausweis hat ausstellen lassen“, weiß auch Elmar Brügger, Berater bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Warum wird der Energieausweis teurer?

Ab 1. Mai 2021 sind alle Energieausweise nach dem GEG 2020 auszustellen. Dann müssen Sie als Eigentümer auch beim Verbrauchsausweis die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Das gilt bisher nur für den Bedarfsausweis. Somit wird der Verbrauchsausweis ab Mai deutlich teurer. Außerdem müssen Sie im Bedarfs- sowie im Verbrauchsausweis die CO2 Emissionen aufführen. Die Aussteller der Verbrauchsausweise können die Gebäude weiterhin vor Ort prüfen, es reichen aber für die Bewertung Fotos aus, wenn sie geeignet sind, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen.

Die Details können Sie im GEG von § 79 bis § 88 nachlesen.

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