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Agrarausschuss will Dauergrünland in die EEG-Förderkulisse einbeziehen

Soll Agri-Photovoltaik (PV) auch auf Grünland gefördert werden oder nicht? Der Agrarausschuss des Bundesrates spricht sich außerhalb von Schutzgebieten dafür aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Gewinnung von Solarstrom auf Grünland bleibt umstritten: Vergangene Woche hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, Dauergrünland explizit in der gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Agri-Photovoltaik (PV) förderfähigen Flächenkulisse zu berücksichtigen. Damit würde die Gebietskulisse für Freilandanlagen erweitert und das Flächenpotential erhöht, heißt es zur Begründung in einer Stellungnahme zur geplanten EEG-Novelle.

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Die Bundesregierung will hingegen bisher in ihrem Gesetzesvorschlag die landwirtschaftliche Grünlandnutzung von der Förderung für Agri-PV pauschal ausschließen. Grünland sei ökologisch wertvoller ist als Acker. Agri-PV soll daher auf die Ackerflächen, erläuterten die drei grün geführten Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft. Allerdings hatte Agrarminister Cem Özdemir zuletzt bereits Kompromissbereitschaft zu erkennen gegeben. Zudem wollen auch die Koalitionspartner SPD und FDP eine Möglichkeit für Agri-PV auf Grünland zulassen.

Natura-2000-Grünland soll ausgeschlossen bleiben

Der Agrarausschuss der Länderkammer setzt bei seinem Votum für die Agri-PV Förderung auf Grünland allerdings Einschränkungen. Keine EEG-Förderung sollte es laut Ausschussempfehlung für Agri-PV auf Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten und von Grünland-Lebensraumtypen außerhalb von Natura-2000-Gebieten geben. Die Wahrscheinlichkeit von Konflikten mit Zielen und Verpflichtungen des Arten- und Biotopschutzes sei nämlich auf Natura-2000 geschütztem Dauergrünland sehr hoch, argumentiert der Ausschuss. Diese Grünlandtypen hätten besonders oft einen Status als Lebensraumtyp gemäß Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie, als gesetzlich geschütztes Biotop oder als Habitat besonders geschützter Arten.

Zwar seien diese wenig ertragreichen extensiven Grünlandflächen für Eigentümer und Nutzer wirtschaftlich besonders attraktiv für Agri-PV-Standorte, räumt eine Ländermehrheit ein. Eine Doppelnutzung sei jedoch regelmäßig mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes und Flächenverlusten verbunden. Diese seien im Falle von Natura-2000-Gebieten und FFH-Lebensraumtypen in der Regel nicht kompensierbar, was zwangsläufig zur Verschlechterung von Parametern führe, die nach Brüssel gemeldet werden müssten.

Risiko von EU-Vertragsverletzungsverfahren

Durch die Vorrangstellung der Gewinnung erneuerbarer Energien im EEG-Entwurf der Bundesregierung sieht der Agrarausschuss die Gefahr, dass die Arten- und Biotopschutzbelange im jeweiligen Einzelfall nur unzureichend zur Geltung gebracht werden könnten. Das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren sei daher bei einer Förderung von Agri-PV in Natura-2000-Gebieten und auf Grünland-Lebensraumtypen innerhalb und außerhalb von Natura-2000-Gebieten aus systematischen Gründen erheblich.

Der Bundesrat berät am 20. Mai über die Empfehlung seines Agrarausschusses.

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