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Windenergie in Bayern

Aiwanger: „Kommunen mit unbebauten Potenzialflächen brauchen mehr Mut zum Windenergieausbau“

Bayerns Energieminister fordert Landräte und Planungsverbände auf, die unterschiedlichen Hilfen der Landesregierung zur Planung von Windparks in Anspruch zu nehmen.  

Lesezeit: 3 Minuten

In Bayern soll es mehr Windparks geben. Dazu hat Wirtschaft- und Energieminister Hubert Aiwanger jetzt einen Aufruf an Kommunen mit unbebauten oder teilweise bebauten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergienutzung gestartet. Diese sollen die Flächen für den Ausbau aktivieren. „Diese Gebiete wurden im Hinblick auf ihre Eignung zur Errichtung von Windenergieanlagen überprüft und im örtlichen Einverständnis von den Regionalen Planungsverbänden festgelegt. Diese Potenziale gilt es nun zügig zu heben.“ Die direkte Ansprache des Wirtschaftsministeriums zur Initiierung weiterer Windenergieprojekte wird abgerundet durch einen Unterstützungsaufruf an alle bayerischen Landräte sowie die Vorsitzende der Regionalen Planungsverbände. „Wir müssen alle an einem Strang ziehen und die Energiewende gemeinsam gestalten, um Wertschöpfung vor Ort zu erzeugen und unsere klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen“, so Aiwanger.

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Mit der Bayerischen Windenergieoffensive „Aufwind“ arbeitet das Bayerische Wirtschaftsministerium stetig daran, die Rahmenbedingungen für den Bau von Windrädern zu verbessern. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz steht interessierten Kommunen mit Informationen zur Seite und die Regionalen Windkümmerer bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer individuellen Beratung und Unterstützung.

Mit der Erzeugung von Strom durch Windräder können die Kommunen nicht nur CO₂ einsparen und damit einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten, sondern als Gemeinschaft auch wirtschaftlich profitieren. Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 wurde die Möglichkeit geschaffen, Kommunen finanziell am Ertrag von Windenergieanlagen zu beteiligen. Damit ist laut Aiwanger ein Beitrag von 12.000 bis 16.000 € pro Jahr zum Gemeindehaushalt möglich.

Neuer Artenschutzleitfaden

Auch bei der Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergie gibt es neue Erleichterungen: Aiwanger begrüßt die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt veröffentlichte Arbeitshilfe ‚Vogelschutz und Windenergienutzung‘. Sie werde die Rechtssicherheit bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erhöhen. Sie konkretisiert Vorgaben des Windenergieerlasses für den Schutz bedrohter Vogelarten wie Rotmilan oder Schwarzstorch. Indem beispielsweise Untersuchungszeiten oder die Erfassung von Nistplätzen weiter konkretisiert werden, sollen Prüfverfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. „Windenergie und Artenschutz zielen beide auf den Erhalt unserer Lebensgrundlage. Die Arbeitshilfe unterstützt die Kommunen beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie“, sagt der Staatsminister. Das sei ein wichtiges Zeichen an alle bayerischen Kommunen und Landkreise. Auch nach Ansicht von Umweltminister Thorsten Glauber müssen Artenschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Diese großen Zukunftsthemen seien eng miteinander verknüpft. Glauber: „Die Arbeitshilfe zeigt, wie Artenvielfalt und Windkraft partnerschaftlich funktionieren können."

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