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Aktualisiertes Förderprogramm für Biogasanlagen: Geld für den Rührwerkstausch

Auf der 20. Süddeutschen Biogas-Fachtagung stellte der Dienstleister renergie Allgäu aktuelle Fördermöglichkeiten sowie neue Auflagen für Biogasanlagenbetreiber vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Biogasanlagenbetreiber, die ein Rührwerk, die Einbringtechnik oder ein Speicherdach tauschen wollen, können seit diesem Jahr eine finanzielle Förderung bekommen. Möglich ist das nach dem „Modul 4“ des Förderprogramms „Energieeffizienz in der Wirtschaft“. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Programm am 1. November novelliert und den Zusatz „Ressourceneffizienz“ ergänzt. „Noch ist unklar, was das für Biogasanlagen bedeutet, aber die Förderbedingungen bleiben erhalten“, erklärte Biogasberater Christian Böhm vom renergie Allgäu e.v. auf der 20. Süddeutschen Biogas-Fachtagung, die wie im Jahr 2020 wieder digital stattfand.

CO₂-Einsparung ist entscheidend

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Den Zuschuss können Anlagenbetreiber allerdings nicht selbst beantragen, sondern sie benötigen einen zugelassenen Energieberater. Dieser muss bescheinigen, welche CO₂-Einsparung die Maßnahme bringt. „Wir haben gute Erfahrung mit dem Tausch von Rührwerken, der Einbringtechnik und auch der Wärmedämmung mit neuen Doppelmembrandächern gemacht, die den Wärmebedarf reduzieren“, erklärte Böhm, Möglich sind auch Kombinationen wie der Tausch von Rührwerken und Einbringtechnik. Der Zuschuss ist möglich, weil z.B. ein effizienteres Rührwerk weniger Strom verbraucht. Pro t CO₂, die sich damit einsparen lässt, erhält der Anlagenbetreiber jetzt 900 € als Zuschuss. Darin eingeschlossen sind auch Nebenkosten für den Bau wie z.B. ein Kran zum Rührwerkstausch oder eine Kernbohrung für ein neues Aggregat.Die Fördermaßnahme ist gedeckelt auf 40 % der Investitionssumme. „Das bedeutet aber nicht, wie fälschlicherweise angenommen, dass man pauschal 40 % bekommt“, schränkte er ein. Wenn die Maßnahme weniger CO₂ einspart, kann der Zuschuss durchaus unter 40 % liegen.

Eine weitere Einschränkung: Die Amortisationszeit der Maßnahme muss mindestens bei drei Jahren liegen. Rechnet sich die Effizienzsteigerung schneller, gibt es keinen Zuschuss.

Doku-Pflichten und Infos

Neben den neuen Fördermöglichkeiten sehen sich Biogasanlagenbetreiber aktuell aber auch einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Dazu gehören Fristen, Dokumentationspflichten und anderes, wie Alexander Lehr vom renergie Allgäu e.V. berichtete:

  • Marktstammdatenregister: Einige Netzbetreiber haben Anlagenbetreiber auf fehlerhafte Meldungen aufmerksam gemacht. „Die Daten müssen korrekt sein, sonst droht ein Vergütungsstopp“, warnt der Berater. Er rät dazu, die Vorschläge der Netzbetreiber im Register anzunehmen oder abzulehnen, aber auf jeden Fall zu bearbeiten.
  • Corona-Übergangsfrist: Betreiber, die bei den letzten Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag bekommen konnten, haben sechs Monate länger Zeit, um die Anlage umzustellen. Einige Netzbetreiber haben das nicht beachtet und die Vergütung schon nach 36 Monaten umgestellt. „Hierzu müssen Sie mit dem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen“, sagt Lehr.
  • Neuinbetriebnahme nach 2004: Anlagen aus den Jahren vor 2009 können auch heute noch rückwirkend einen Neuinbetriebnahmestatus ab 2004 beantragen. Das war unter dem EEG 2004 möglich. Wichtig: Die Investition muss vor Inkrafttreten des EEG 2009 abgeschlossen gewesen sein und einen Umfang von mehr als 50 % des Neuanlagenwertes gehabt haben. „Wer z.B. 2004 investiert hat, kann so eine Laufzeitverlängerung bis 2024 erreichen“, sagt Lehr.

Zu der Neuinbetriebnahme gibt es allerdings noch einige Fallstricke. Hierzu und zu anderen Themen wie der Biomethan-Ausschreibung ab dem 1.12., der Umstellung auf Güllekleinanlage, Redispatch 2.0 usw. helfen die Berater von renergie Allgäu weiter. (www.renergie-allgaeu.de)

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