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Altmaier räumt Berechnungsfehler bei Infraschall von Windrädern ein

Die zum BMWi gehörige Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat jahrelang mit falschen Daten zur Lärmentwicklung von Windrädern operiert. Jetzt steht eine Korrektur an.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich nach Medienberichten am Dienstag (27. April) offiziell dafür entschuldigt, dass über einen langen Zeitraum falsche Zahlen zum Infraschall von Windrädern im Umlauf gewesen seien. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist, hatte die Belastungen durch unhörbaren Infraschall mit 100 statt 64 Dezibel angegeben. Altmaier räumte ein, dass wegen dieser falschen Angaben die Akzeptanz von Windanlagen an Land gelitten habe. Denn eine im Jahr 2009 erstmals veröffentlichte Studie der Bundesanstalt war häufig von Windkraftgegnern als Beleg für Gesundheitsgefahren durch Windkraftanlagen angeführt worden.

BGR reagiert auf Kritik

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Die BGR hat inzwischen auf die Kritik reagiert und erklärte am gestrigen Dienstag:

  • Die BGR hat Hinweise sowie neuere wissenschaftliche Untersuchungen u.a. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zum Anlass genommen, ihre bisherigen Arbeiten zum Einfluss von Windenergieanlagen (WEA) auf Infraschall-Messanlagen zu überprüfen.
  • Ausgangspunkt der Diskussion bildete eine Untersuchung der BGR aus dem Jahr 2004, die im Zusammenhang mit dem Auftrag der BGR zur Überwachung des Internationalen Kernwaffenteststoppvertrages (CTBT) durchgeführt wurde. Darin ging es um den Störeinfluss von WEA auf hochempfindliche Infraschall-Stationen, die von der BGR zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des CTBT betrieben werden.
  • Es ging bei diesen Untersuchungen nicht um Auswirkungen von Infraschall-Emissionen auf Menschen. Darauf hat die BGR auch bei entsprechenden Anfragen aus der Öffentlichkeit hingewiesen.
  • Die interne Überprüfung der BGR hat die wissenschaftlich vorgebrachte Kritik an den veröffentlichen Daten zu Schalldruckpegeln bei Infraschall-Emissionen bestätigt. Bei der Berechnung der Schalldruckpegel ist der BGR ein systematischer Fehler unterlaufen. Dieser passierte bei der Umwandlung der ursprünglich berechneten Ergebnisse in eine in der Akustik gängige Größe. Dabei wurden sowohl die WEA-Störsignale als auch die für die BGR-Messaufgabe maßgeblichen Signale gleichermaßen um 36 Dezibel überschätzt. Daher bleibt die gültige Abstandsempfehlung für WEA zum ungestörten Betrieb der BGR-Infraschall-Station IS26 im Bayerischen Wald unverändert bestehen. Anfang April veröffentlichte die BGR auf ihrer Website eine ausführliche Darstellung der Prüfung und räumte den Fehler ein.
  • Ein Korrigendum der bisherigen BGR-Publikation und eine Überarbeitung des zugehörigen Berichts sind auf den Weg gebracht.
  • Ab Mai wird die BGR gemeinsam mit der PTB in einer Messkampagne aktuelle Felduntersuchungen zu Störsignalen von WEA vornehmen, um den Einfluss von Infraschall auf die BGR-Messanlagen vertieft zu untersuchen. Die Ergebnisse sollen auf Fachtagungen vorgestellt und diskutiert sowie in einem Peer Review-Fachjournal mit Open Access veröffentlicht werden. Zudem werden die Messdaten für alle Interessierten frei verfügbar sein.
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