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Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen

Altmaier will offensichtlich auf Ausschreibung für Altanlagen verzichten

Nach dem EEG 2021 hätten Ü20-Anlagen 2021 und 2022 an Ausschreibungen für eine Anschlussvergütung teilnehmen können. Wie der BWE berichtet, ist das jetzt vom Tisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will offensichtlich auf die in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehenen Ausschreibungen für ältere Windenergieanlagen verzichten, die nach 20 Jahren keine EEG-Förderung mehr erhalten (so genannte Ü20-Anlagen). Das berichtet der Bundesverband Windenergie (BWE). Die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit dieser angekündigten Ausschreibung, für die es noch eine Verordnung bedurft hätte, war Seitens des Verbandes immer stark bezweifelt worden. „Die im Dezember in den EEG Entwurf aufgenommene Ankündigung von Ausschreibungen kam spät und war zugleich durch viele Restriktionen belegt. Geringe Ausschreibungsmengen und schon damals als offensichtlich dicht am Marktwert zu bezeichnende Höchstwerte sind hier zu nennen“, kritisiert BWE-Präsident Hermann Alters. Auch die für 2021 zugesagte Anschlussförderung, die einen Zuschlag von 1 Cent/kWh bis 30.6. auf den Marktwert verspricht, der dann über 0,5 auf 0,25 Cent/kWh im 4. Quartal abschmilzt, kam laut Albers zu einem Zeitpunkt, als viele Akteure bereits Kontrakte mit Stromabnehmern unterzeichnet hätten. Darum bezeichnet der BWE die Ankündigung des Ausschreibungsverzichts als „reine Kosmetik“.

Immer noch keine Genehmigung aus Brüssel

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„Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG2021 steht seit Monaten aus. Die fehlende Zustimmung der Europäischen Kommission sorgt für massive Probleme für die Projektträger und blockiert den Zubau des laufenden Jahres. Wir hatten uns gewünscht, dass die Bundesregierung mit größerer Sichtbarkeit für die Genehmigung ihres eigenen Gesetzes kämpft“, betont Albers.

Die Erlössituation der aus dem EEG ausscheidenden Anlagen stellt sich insgesamt als sehr heterogen dar. Der tatsächlichen Erlös nach dem Marktwert Wind liegt laut BWE regelmäßig unter dem Börsenwert. In den Kontrakten wird ein Jahresmarktwert zugrunde gelegt, der die Monatswerte oft unterschreitet. Ob und vor allem bis wann bei der aktuellen Erlössituation von in der Regel unterhalb von 3,5 Cent/kWh ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich ist, werde sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Nach wie vor bestehe die Sorge, dass wichtige Kapazitäten zu schnell aus dem Markt fallen und nicht durch Neubau ausgeglichen werden. Dies gefährdet die Ziele der Energiewende und die Klimaschutz.

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