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Argentinien darf Biodiesel zollfrei in die EU exportieren

Argentinien und EU legen ihren Handelsstreit über Biodieselimporte bei. Die europäischen Biodieselerzeuger sind dabei die Verlierer, kritisiert der Branchenverband UFOP.

Lesezeit: 3 Minuten

Die europäischen Ölsaatenerzeuger sind nach Auffassung der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) die Verlierer eines aktuellen EU-Beschlusses: Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben im Ausschuss für Handelsschutz (Trade Defence Instruments Committee – TDI) am 30. Januar 2019 einem Vorschlag der argentinischen Regierung zugestimmt. Danach gibt es jetzt ein Preisverpflichtungsabkommen, wodurch die argentinischen Biodieselhersteller jährlich etwa 1,2 Millionen Tonnen Biodiesel zollfrei in die EU exportieren dürfen.

Diese Biodieselmenge entspricht einem Anteil von 10 Prozent am gesamten Biodieselverbrauch in der Europäischen Union. Gekoppelt ist dieser Marktzugang an einen Mindesteinfuhrpreis, der auf Basis monatlicher durchschnittlicher Sojaölpreise berechnet werden soll. Das konkrete und rechtlich bindende Berechnungsverfahren wird im EU-Amtsblatt bekannt gegeben.

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Auswirkung auf Biodieselabsatz

Die UFOP befürchtet, dass infolge des im Detail noch nicht bekannten Berechnungsverfahrens der Marktzugang über ein Preisniveau abgesichert wird, der insgesamt einen negativen Effekt auf den Biodieselpreis in der EU und folglich auch auf die Erzeugerpreise für die Ölsaaten ausüben wird. Biodieselmengen, die über dieses Importkontingent hinausgehen, werden unternehmensabhängig mit Ausgleichzöllen zwischen 25 und 33,4 Prozent belegt.

In diesem Zusammenhang weist die UFOP auf das noch anhängige Verfahren gegen Indonesien hin. Das nun mit Argentinien abgeschlossen Abkommen könnte dafür eine Blaupause werden. Damit würden der politische Beschluss des Europäischen Parlamentes, das sich für ein Palmölverbot ausgesprochen hatte, und damit die Frage der Regulierung der indirekten Landnutzungsänderungen, ausgehebelt.

Auch neue RED II könnte für sinkendem Absatz sorgen

Ein weiterer Grund für die Kritik der UFOP ist die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten mit der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (2018/1999/EG, kurz: RED II) für die nun anstehende nationalen Umsetzung erneut ermächtigt wurden, die nationale Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse unterhalb die maximal durch EU-Recht vorgegebene Kappungsgrenze von 7 Prozent absenken zu können. Wie die jeweilige nationale Umsetzung aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Klar ist aber, dass schlimmstenfalls in einem kleiner werdenden Markt für Biodiesel der Importsockel von 1,2 Millionen Tonnen Biodiesel aus Argentinien bestehen bleibt.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Verbandes, dass bei der Festlegung dieser Importmenge der Wegfall des Verbrauchsanteil Großbritanniens durch den Brexit sowie der Anteil von Biodiesel aus Abfallölen und -fetten nicht berücksichtigt wurden. 2017 betrug der Verbrauchsanteil Biodiesel aus diesen Abfallstoffen allein in Deutschland etwa 0,84 Mio. t bzw. 38 Prozent am Gesamtverbrauch von 2,21 Millionen Tonnen Biodiesel.

Laut UFOP findet die Politik derzeit keine Antwort, mit welchen Maßnahmen der Ölsaatenanbau in der EU als wichtigste und zudem gentechnikfreie Eiweißfuttermittelquelle für die Zukunft gesichert werden kann. Argentinien ist in diesem Sinne doppelter Gewinner, weil der möglicherweise reduzierte Anbau von Raps in der EU dazu führt, dass noch mehr Sojaschrot importiert werden muss. Eine umweltpolitische Strategie sei in diesem Abkommen nicht zu erkennen.

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