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topplus EEG-Novelle

Auch Bundesrat gibt grünes Licht zum EEG

Die Länderkammer billigte in ihrer jüngsten Sitzung das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz. Schon gibt es den Ruf nach Änderungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 in verkürzter Frist eine grundlegende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt, die der Bundestag erst am Vortag beschlossen hatte. Das Gesetz gibt als Ziel vor, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050 treibhausgasneutral ist. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 % Erneuerbarer Energien erreicht werden.

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Eine Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet soll zu mehr Zustimmung zu Windenergieprojekten führen. Auch angrenzende Gemeinden können an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung.

Verringerung der Kosten

Die Novelle reduziert Förderkosten für erneuerbare Energien durch verschiedene Einzelmaßnahmen. Ein neues Ausschreibungssegment gilt künftig für große Photovoltaik-Dachanlagen. Innovationsausschreibungen werden verlängert und aufgestockt. Andererseits schützt das Gesetz auch die stromkostenintensive Industrie. So erhält diese durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen.

Anreize für neue Technik

Um erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen gesetzt. Eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse soll für eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau sorgen. Auch enthält es die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Schließlich bereitet es den Weg in die Zeit nach der Förderung vor: Ausgeförderte Anlagen können den Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten erhalten.

Nächste Schritte

Die Bundesregierung leitet das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und verkündet den Text danach im Bundesgesetzblatt. Bereits am 1. Januar 2021 kann das Gesetz dann zum weit überwiegenden Teil in Kraft treten.

Sachsen: „Nur erster Schritt“

Sachsens Energie- und Klimaminister Wolfram Günther: „Die jetzige Novelle bringt uns nur in wenigen Punkten weiter. So hat sich beispielsweise die sächsische Initiative zu Agro-PV und Floating-PV im Gesetzestext niedergeschlagen. Damit wird ein Unterstützungsrahmen für die großskalige Einführung und Erprobung von Technologien geschaffen, die Konflikte um die Flächenkonkurrenz lösen und dadurch perspektivisch große neue Potenziale öffnen können.“ Günther kritisiert jedoch die fehlende Ausrichtung an den bereits bestehenden Klimaschutzzielen. Angesichts der beschlossenen, deutlichen Nachschärfung der Klimaschutzziele auf europäischer Ebene trete diese Fehlstelle noch krasser hervor. In der Gesetzesberatung im Bundestag hätten weitergehende Verschlechterungen für erneuerbare Energien korrigiert werden können, mehr aber auch nicht. Sachsen habe gemeinsam mit anderen Ländern eine Vielzahl praktikabler Vorschläge für eine umfassende Reform des EEG im Bundesrat eingebracht. „Dafür gab es politische Mehrheiten. Leider hat die Bundesregierung die Chancen dieser breiten Konsensfindung nicht genutzt. So schaffen wir keine Energiewende und verlieren wertvolle Zeit“, moniert der Minister.

Schleswig-Holstein: „Nur ein Reförmchen“

Kritik kommt auch aus Kiel: „Was lange währt, wird nicht immer gut. Dieses EEG-Reförmchen bleibt nach drei Jahren Anlaufzeit klar hinter den Klimazielen zurück“, sagt schleswig-holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht. Für ihn ist das neue EEG zu wenig ambitioniert: „Wir brauchen ambitioniertere Ausbaupfade und mehr Anreize für die Verwendung und Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien über alle Sektoren.“ Das Land werde sich daher für eine zügige Reform nach der Reform einsetzen.

Immerhin konnten bei der Photovoltaik mit dem neuen EEG einige Verbesserungen erzielt werden, für die sich das Land zuvor eingesetzt hatte: So müssen Anlagen unter 30 kW künftig keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bezahlen. Ebenso ist für Anlagen bis 750 kW künftig auch ein teilweiser Eigenverbrauch möglich. Auch dies entspricht einer Forderung Schleswig-Holsteins, um den PV-Ausbau auf Dachflächen nicht zu blockieren.

Wichtige Entscheidungen vertagt

Jenseits der erzielten Verbesserungen in Teilbereichen bleibe die Novelle jedoch im Kern hinter den für die Erreichung der Klimaziele erforderlichen Ausbaupfaden zurück. „Die Große Koalition verschiebt die Frage der Anhebung ins nächste Frühjahr. Schon jetzt wäre eine Verdopplung der jährlichen Ausschreibungsmengen notwendig, um wenigstens das von der Koalition gesteckte Ziel von 65% Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch bis 2030 erreichen zu können“, mahnt Albrecht. Möglichkeiten werden sich für Unternehmen im Land voraussichtlich aus der beschlossenen EEG-Umlagebefreiung für Grünen Wasserstoff ergeben. Der Minister verwies jedoch darauf, dass dadurch nicht andere Sektorkopplungstechnologien im Wettbewerb benachteiligt werden dürften.

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