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EEG-Novelle

Auch Landesverbände fordern Anschlusslösungen für Ü20-Anlagen

Am 30. Oktober wird die EEG-Novelle erstmals im Bundestag verhandelt. Drei Landesverbände Erneuerbare Energien fordern dringende Nachbesserungen für Altanlagen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung soll die Kapazitäten bestehender erneuerbare-Energieanlagen im System halten und die Ausbauziele von Bund und Ländern nicht durch einen Rückbau gefährden. Das fordern die Landesverbände Erneuerbare Energien aus NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen/Bremen vor der Bundestagsdebatte zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Parlamentarier befassen sich am kommenden Freitag (30. Oktober) erstmals mit dem Gesetzesentwurf. Die Novelle regelt unter anderem den Weiterbetrieb von Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Betroffen sind davon vor allem die Bereiche Wind-, Bio- und Solarenergie.

Forderung aus NRW zu Photovoltaikanlagen

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Für den Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen der ersten Stunde fordert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), eine einfache und wirtschaftliche Lösung: „Gut 25.000 Photovoltaik-Pioniere in NRW möchten gerne weiter klimafreundlichen Strom produzieren. Diese Anlagen werden dringend benötigt. Um also eine Abschaltwelle von deutschlandweit fast 180.000 Solaranlagen in den kommenden fünf Jahren zu verhindern, brauchen wir eine wirtschaftliche Perspektive im EEG“. Diese sei nötig, solange ein Betrieb außerhalb des EEG aufgrund von bürokratischen Blockaden kaum möglich sei. Mildenberger fordert u.a., die EEG-Umlage auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom abzuschaffen. Zudem müsse Wirtschafsminister Altmaier die bereits geplante Anschlussregelung vereinfachen: Kleinbetreiber zu neuen Messsystemen zu zwingen, sei unverhältnismäßig. Stattdessen sollten parallel neue innovative Lösungen wie das Net Metering eingeführt werden. „Das ist einfacher, günstiger und schafft einen Markt außerhalb des durch Stromkunden finanzierten EEG“, sagte der Geschäftsführer.

Forderung aus Schleswig-Holstein zu Biogasanlagen

Fabian Faller, Geschäftsführer des LEE Schleswig-Holstein, setzt sich für eine Anpassung der Südquote bei Biogasanlagen ein: Bei der Ausschreibung für Biomasse gibt es künftig eine Südquote. Diese besagt, dass 50 % des Ausschreibungsvolumens im Süden einen Zuschlag erhalten soll. Wird diese Menge nicht ausgeschöpft, verfällt sie. „Vor dem Hintergrund, dass 60 % der Leistung aus Biomasse aus dem Teil nördlich der Südregion kommen, ist zu befürchten, dass die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele verfehlt werden“, mahnt er. Im Extremfall kann in einer überzeichneten Ausschreibung, für die keine Gebote aus der Südregion eingereicht werden, nur die Hälfte des ausgeschriebenen Volumens überhaupt vergeben werden. Die Folge wäre ein Rückbau der Anlagen im Norden, wenn es keinen Zubau von neuen Anlagen gibt.

Faller: „Wir schlagen vor, die Südquote für Biomasse so gestalten wie bei Windenergie an Land: Wenn die Quote nicht durch Gebote aus der Südregion gefüllt werden kann, sollte die nicht bezuschlagte Leistung an Gebote außerhalb der Südregion vergeben werden.“

Forderung aus Niedersachsen für ältere Windräder

Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE Niedersachsen/Bremen, fordert eine Übergangslösung, um Windkraftstandorte künftig für ein Repowering nutzen zu können: „Repowering ist wichtig, aus unserer Sicht ist der vorläufige Weiterbetrieb der Altanlagen aber notwendig, bis die neuen Anlagen errichtet sind. Sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen.“ Die funktionierenden Bestandsanlagen könnten problemlos weiterbetrieben werden. Erhalten die Anlagenbetreiber aber keine auskömmliche Vergütung, werde nicht nur Niedersachsen einen Rückbau an technisch einwandfreien Windkraftanlagen erleben.

Problematisch ist für die Landesverbände der anhaltend niedrige Börsenstrompreis, der im Jahresschnitt unter 3 ct/kWh liegt. „Auch über Direktvermarktung erzielen wir zur Zeit keine höheren Erlöse. Daher brauchen wir eine zusätzliche Absicherung im EEG, die standortabhängig bei ca. 2 Cent für bis zu 3 Jahren liegt. Außerdem schlagen wir vor, dass das EEG ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Repowering als Handlungsrahmen für die Länder regelt.“

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