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Aufbau der Stromtankstellen kommt voran

NRW weiterhin das Bundesland mit den meisten Ladepunkten. Vor allem die Anzahl der Schnellladepunkte nimmt rasant zu.

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland gibt es immer mehr Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge. Ende Juni dieses Jahres waren es bereits 6.517. Seit Ende 2015 sind damit über 600 neue Ladepunkte hinzugekommen. Davon sind insgesamt 230 Schnellladepunkte. Darauf hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hingewiesen.

Nach Angaben des BDEW sind mittlerweile 974 Städte und Gemeinden mit mindestens einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt ausgestattet (Dezember 2015: 909). Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den insgesamt meisten Ladepunkten (1.335), gefolgt von Baden-Württemberg (1.182) und Bayern (937). Unter den deutschen Städten ist Berlin (529) Spitzenreiter. Auf Platz zwei und drei folgen Stuttgart (366) und Hamburg (292). Auf den Straßen Deutschlands fahren aktuell knapp 60.000 Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb.



"Der Zuwachs an Ladepunkten zeigt, dass die Energiebranche ein entscheidender Treiber der zukunftsweisenden und klimaschonenden Antriebstechnologie ist. Auffällig ist, dass der stärkste Zuwachs in Regionen erfolgt ist, in denen es eine Förderung gab. Deshalb erhoffen wir uns einen weiteren Ausbauschub durch das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geplante Förderprogramm. Allerdings brauchen wir hier schnell Klarheit über die konkrete Ausgestaltung der Förderquote. Wichtig ist, dass die Förderbedingungen attraktiv für Investoren sind", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.



Zur Info

  • Ein Normalladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.
  • Ein Schnellladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.
  • Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.
 

 

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