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Auftrieb für die Ökostromvermarktung

Bei der Regelenergievermarktung könnte das nachteilige Mischpreisverfahren bald durch Regelarbeitsmärkte abgelöst werden. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den Vorschlag.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesnetzagentur will die Vermarktungsvorschriften für die Regelenergie ändern. Statt des im Oktober 2018 eingeführten Mischpreisverfahrens sollen Regelarbeitsmärkte eingeführt werden. Die Regelenergie gleicht Frequenzschwankungen im Stromnetz aus, die sich aus den verbleibenden Abweichungen zwischen Verbrauch und Produktion ergeben, die nicht über Angebot und Nachfrage auf den Strommarkt ausgeglichen wurden. Dies sind vor allem ungeplante Ereignisse, wie z.B. Kraftwerksausfälle, aber auch nicht vermeidbare leichte Bilanzkreisabweichungen aufgrund von Prognoseungenauigkeiten beim Verbrauch und der Erzeugung von Strom.

Bis Oktober 2018 haben Regelenergieanbieter einen Leistungspreis in €/MW und einen Arbeitspreis in €/MWh für Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung geboten. Die Anbieter mit dem günstigsten Leistungspreis haben den Zuschlag erhalten. Wurde Regelenergie benötigt, wurden zuerst diejenigen Anlagen abgerufen, die den günstigsten Arbeitspreis geboten hatten.

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Mischpreisverfahren hat Nachteile

Bei dem Mischpreisverfahren werden Leistungs- und Arbeitspreise gemeinsam berücksichtigt. Das sollte verhindern, dass Regelenergieanbieter mit einem sehr niedrigen Leistungspreis einen Zuschlag erhalten und dann mit einem sehr hohen Arbeitspreis aufgerufen werden. Damit wollte die Bundesnetzagentur die Kosten für die Regelenergie und damit für die Stromverbraucher insgesamt senken. Allerdings hat es sich als teurer als das Vorgängermodell herausgestellt, heißt es in einem Positionspapier des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE). Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, würden damit aus dem Markt gedrängt. Besonders für Biogasanlagen bedeute das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und führe deshalb bereits zu Marktaustritten. Das Mischpreisverfahren stehe auch im Widerspruch zum Weißbuch der Bundesregierung zum Strommarkt, das sich für mehr Flexibilität aus Erneuerbaren ausspricht.

Regelenergiemärkte als Alternative

Das soll sich jetzt ändern. Die Einführung der Regelarbeitsmärkte ist durch die Verordnung „Guideline Electricity Balancing“ rechtlich bindend vorgeschrieben. „Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen Entwurf zur Ausgestaltung vorgelegt, welcher nun von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss und anschließend von den Netzbetreibern umgesetzt wird“, erklärt Jan Aengenvoort vom Stromhandelsunternehmen Next Kraftwerke, gegenüber top agrar.

Zur konkreten Ausgestaltung des Regelarbeitsmarkts könne man erst nach Ende des momentan laufenden Konsultationsverfahrens finale Aussagen treffen, so Aengenvoort. „Aber es gibt dann wieder eine komplett separate Vergabe der Leistung. Bezuschlagt werden die Gebote, welche den niedrigsten Leistungspreis aufweisen, im Grunde wie bei dem Marktdesign, das vom Mischpreisverfahren abgeschafft wurde“, erklärt er.

Zukünftig soll es möglich sein, nach Ende der Leistungspreisauktion über sogenannte leistungspreisfreie Gebote (free bids) noch in den Kreis der bezuschlagten Anbieter aufgenommen zu werden – allerdings erhält der über free bids bezuschlagte Anbieter keinen Leistungspreis, sondern nur die Erlöse, die aus einer Aktivierung seiner freien Gebote resultieren. Aufgrund der erneuerten Trennung von Leistungs- und Arbeitsauktion wird laut Next keine Technologie bevorzugt, das Spielfeld dürfte wieder für alle gleich sein. „Dadurch steigen die Chancen von erneuerbaren Energien gegenüber dem heutigen Marktdesign (Mischpreisverfahren) unserer Einschätzung nach wieder an“, sagt Aengenvoort.

BEE begrüßt den Wechsel

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien begrüßt die Einführung von Regelarbeitsmärkten in der Sekundärregelleistung und der Minutenreserve, die sich für die Vermarktung Erneuerbarer Energien positiv auswirken. Dadurch würden die Regelenergiemärkte, auf denen Erneuerbare Energien bereits eine wichtige Größe geworden sind, in die richtige Richtung weiterentwickelt. „Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Daher ist es besonders wichtig, wettbewerbliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Der BEE fordert, dass Mischpreisverfahren deutlich schneller abgeschafft wird als geplant. Da die Einführung der Regelarbeitsmärkte eine Umsetzung der „Guideline on Electricity Balancing“ der Europäischen Union und somit seit 2017 bekannt ist, sollte die Einführung in drei bis sechs Monaten und spätestens bis Ende 2019 erfolgen. „Jeder Monat mehr mit dem Mischpreisverfahren bedeutet spürbare Verluste vor allem für Betreiber von Biogasanlagen und Mehrkosten für Verbraucher. Die politischen Rahmenbedingungen müssen den Erneuerbaren zu Gute kommen und dürfen sie nicht ausbremsen“, so die BEE-Präsidentin weiter. Der BEE hat Vorschläge entwickelt, wie die negativen Auswirkungen gemindert werden können, bis die Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren ersetzen.

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