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Aus Groß mach Klein: Gülleanlage als Alternative?

Gülle-Kleinanlagen erhalten eine deutlich höhere Stromvergütung im EEG. Ob sich die Umstellung einer Großanlage auf die Güllevergärung lohnt, zeigte ein Webinar von C.A.R.M.E.N..

Lesezeit: 4 Minuten

Gülle-Kleinanlagen gehören zu den bevorzugten Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Der Strom wird deutlich höher vergütet als bei herkömmlichen Biogasanlagen. Außerdem müssen Betreiber neuer Anlagen nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, sondern erhalten eine gesetzlich festgelegte Vergütung.

Darum gilt die Umrüstung einer bestehenden Biogasanlage zur Gülle-Kleinanlage als attraktives Konzept für den Weiterbetrieb nach 20 Jahren.

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Wie das gelingen kann und welche K.O.-Kriterien es dabei gibt, erklärte kürzlich Ulrich Kilburg, Biogasspezialist beim Beratungsnetzwerk C.A.R.M.E.N. e.V. aus Straubing, auf einem Webinar zu Post-EEG-Konzepten. Die Idee ist eines von mehreren Ergebnissen des dreijährigen Forschungsprojekts „Repoweringmaßnahmen hinsichtlich zukünftiger Aufgaben von Biogasanlagen“ (kurz: REzAB), das der C.A.R.M.E.N. e.V. zusammen mit der TH Ingolstadt und der FH Münster durchgeführt hat.

Der Weg zur Kleinanlage

Um die Anlage beispielsweise von einer herkömmlichen Biogasanlage mit Energiepflanzeneinsatz und einer Leistung von beispielsweise 500 kW auf die Gülle-Kleinanlage mit maximal 75 kW umzustellen, gibt es einige rechtliche Hürden. „So ist der einfache Weg, ein kleineres BHKW zu installieren und nur die Einsatzstoffmenge zu reduzieren, nicht möglich“, erklärt der Berater. Denn das wäre ein Weiterbetrieb nach 20 Jahren, für den der Betreiber keinen Anspruch auf eine EEG-Vergütung hätte.

Zwei Wege zur Umstellung

Dagegen sind folgende Wege möglich:

  • Der Betreiber könnte die bestehende Anlage stilllegen und zurückbauen, um eine komplett neue Kleinanlage zu errichten. „Das ist rechtlich unstrittig“, sagt Kilburg. Allerdings verursachen Rückbau plus Neubau erhebliche Kosten.
  • Ein zweiter Weg wäre, die bestehende Anlage regulär abzumelden und zum größten Teil zurückzubauen. Mit dem Anlagenrest könnte am gleichen Standort dann eine neue Anlage errichtet werden. „Damit es rechtlich eine Neuanlage ist, müssen die Investitionen dem entsprechen, was für eine komplette Neuanlage investiert werden müsste“, sagt der Berater. Das wären mindestens 400.000 bis 500.000 €.

Für wen das Konzept infrage kommt

Kilburg stellte für die Umstellung folgende wichtige Voraussetzungen vor:

  1. Es müssen ausreichende Mengen Wirtschaftsdünger vorhanden sein. Der Anteil an Wirtschaftsdünger muss bei über 80 % liegen. Wichtig zu beachten: Neben Gülle und Mist von Rindern und Schweinen zählt auch Pferdemist dazu, dagegen kein Geflügelmist. Wenn eine klassische Biogasanlage mit 350 kW mit 3000 t Rindergülle und 7000 t Silomais ausgelastet wäre, würde diese Güllemenge bei einer 75 kW-Anlage nur für 70 % Gülleanteil ausreichen. Der Betreiber müsste also die Bemessungsleistung reduzieren, mehr Gülle einsetzen oder Substrat mit höherer Energiedichte als Silomais bzw. Mist statt Gülle verwenden.
  2. Ein Killerkriterium für das Konzept sind Satelliten-BHKW. Denn die Stromerzeugung muss bei einer Gülleanlage der 75 kW-Klasse am Anlagenstandort stattfinden. „Wer also Satelliten-BHKW mit guter Wärmenutzung betreibt oder auch sonst eine sinnvolle, externe Wärmeverwertung hat, sollte diese Konzept nicht wählen“, rät Kilburg. Denn der Wärmeüberschuss ist insbesondere im Winter deutlich geringer als bei klassischen Biogasanlagen.

Weitere Voraussetzungen für den Betrieb:

• Investitionsbereitschaft und -fähigkeit

• Betriebsbereitschaft und -fähigkeit (die neue Anlage läuft auch wieder 20 Jahre).

• Erschließung alternativer Einkommensquellen möglich: Die Kleinanlage bedeutet erheblich weniger Stromeinnahmen und wird einen Familienbetrieb wahrscheinlich allein nicht tragen.

Ausführliche Berechnungen

Nach Berechnungen von C.A.R.M.E.N. e.V. kann die Umstellung auf die Güllevergärung durchaus wirtschaftlich sein. Eine ausführliche Berechnung dazu findet sich im Leitfaden zum REzAB-Projekt, den Sie unter www.carmen-ev.de herunterladen können.

„Das Unsichere an dem Modell ist aber, dass die Umstellung nicht explizit im EEG geregelt ist“, schränkt Kilburg ein. Es gäbe zwar Beispiele, in denen das funktioniert habe, aber dafür sei eine individuelle Abstimmung mit dem Netzbetreiber nötig, rät er. Zudem ist eine neue Genehmigung nötig.

Das Fazit

„Die Neuinbetriebnahme als 75 kW- Gülleanlage bietet eine langfristigste Option für den Weiterbetrieb mit einer interessanten, gesicherten Vergütung“, sagt Kilburg. Sie erfordert aber auch meist umfangreiche Investitionen und beinhaltet aktuell noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten.

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