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Kommentare zum Gebotstermin für Bioenergie

Ausschreibung: EEG 2021 trifft die Biogasbranche mit voller Wucht

Die Verschlechterungen im EEG 2021 führen dazu, dass sich immer weniger Landwirte zum Bau einer Biogasanlage oder für die Verlängerung entscheiden. Die Branche schlägt Alarm.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie die vorherigen Ausschreibungsrunden ist auch die erste Runde der Biomasseausschreibung im Jahr 2021 deutlich unterzeichnet. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 168 MW wurden lediglich 60 Gebote mit einem Volumen von 44 MW eingereicht, so das Ergebnis. „Die Unterzeichnung kommt keinesfalls überraschend. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen des jüngst novellierten Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG), wie beispielsweise die angehobenen Gebotshöchstwerte, zeigen sich nun die deutlichen Auswirkungen der zwei einschneidenden Verschlechterungen, die kurz vor Ende des parlamentarischen Verfahrens noch vorgenommen wurden“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.

Kürzung des Flexzuschlags nicht gerechtfertigt

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Besonders hebt sie die sachlich nicht gerechtfertigte Neuregelung des Flexibilitätszuschlags hervor, die dazu führt, dass tausende von Bestandsanlagen im zweiten Vergütungszeitraum den notwendigen Investitionszuschuss nicht mehr erhalten können. Wie bereits seit Wochen immer wieder bekräftigt, führt die Neuregelung zu einem dramatischen Verfall der Wirtschaftlichkeit flexibler Biogasanlagen. Auch die neu eingeführte endogene Mengensteuerung tat ihr Übriges. „Die deutlich erkennbare Zurückhaltung innerhalb der Branche ist angesichts der entstandenen mangelhaften Investitionssicherheit nicht verwunderlich“, sagt Rostek. Dass hierdurch sogar noch 20% der Gebote zurückgewiesen wurden, sei angesichts der großen Gefahr durch den Klimawandel nahezu grotesk.

Die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde beweise, dass das EEG 2021 noch einmal dringend nachgebessert werden müsse. Rostek betont: „Wir setzten dabei auf das aktuelle parlamentarische Verfahren zur EEG-Reparatur, welches das Ruder noch in letzter Sekunde herumreißen und größere Einschnitte in die Branche verhindern könnte.“

Auch Biogasrat fordert EEG-Novelle

Auch für den Biogasrat sind die Ergebnisse enttäuschend: „Unter den Geboten waren lediglich sieben Neuanlagen. Wir erneuern daher unsere Forderung an die politischen Entscheidungsträger, noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen der aktuellen EEG-Frühjahrsnovelle die Weiterentwicklung der Biogas- und Biomethanerzeugung zu unterstützen und die bestehende Erzeugungsleistung zu sichern“, sagt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates.

Wie andere Bioenergieverbände fordert auch der Biogasrat die Abschaffung der endogenen Mengensteuerung im Ausschreibungsverfahren für Biomasse, die vorsieht, dass bei einer Unterdeckung des Ausschreibungsvolumens nur 80 % des gebotenen Volumens bezuschlagt werden und die jeweils höchsten 20 % der eingereichten Gebote keinen Zuschlag erhalten. Die endogene Mengensteuerung konterkariere die Ausbauziele für Biomasse, da die wirtschaftlich notwendige Vergütung für die Fortführung bestehender Biomasseanlagen bei den Ausschreibungen ausgehebelt wird.

Südquote könnte zu Wettbewerbsverzerrung führen

Weiterer Handlungsbedarf bestehe bei den sogenannten Südregelungen in den Biomasseausschreibungen und den Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW, die ab 2022 gelten sollen. „Die Einführung der Südquoten bewirkt eine eklatante Wettbewerbsverzerrung und diskriminiert bestehende und neue Biomasseanlagen und die Realisierung hochflexibler Biomethanprojekte in den verbleibenden Bundesländern, zugleich werden bereits getätigte Investitionen entwertet“, kommentiert Hochi. Darüber sei auch eine Anhebung der Bemessungsleistung für hochflexible Biomethan-BHKW auf 30 % im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW nötig, um eine bedarfsorientierte Wärmelieferung, die Realisierung von erneuerbaren Wärmeversorgungskonzepten und einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.

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