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Ausschreibung für Biomasse: Bis zu 100 Anlagen nehmen teil

Zum ersten Ausschreibungstermin für die künftige Förderung von Biogasanlagen gibt es verhaltenes Interesse. Über die Gründe informierte der Fachverband Biogas heute in Berlin.

Lesezeit: 3 Minuten

Zwischen 50 und 100 Biogasanlagen werden voraussichtlich am ersten Ausschreibungstermin für Biogasanlagen Anfang September teilnehmen. Das hat der Fachverband Biogas aufgrund von Rückmeldungen der Betreiber ermittelt. Bei dem Ausschreibungsverfahren legt die Bundesnetzagentur die Höhe der Vergütung für neue und bestehende Biogasanlagen fest (siehe top agrar 8/2017). Altanlagen können auf diesem Weg nach Auslaufen ihrer ersten EEG-Förderung eine zehnjährige Anschlussförderung bekommen.


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„Das größte Hemmnis dürfte sein, rechtzeitig eine Genehmigung zu bekommen“, erklärte Horst Seide, Präsident des Fachverbandes, heute (17.08.2017) vor Journalisten in Berlin. Denn für die Teilnahme an der Ausschreibung müssen sie die Anlage auf flexible Fahrweise umrüsten und die Anlage dabei mindestens „doppelt überbauen“. Das bedeutet: Die Anlagenleistung würde verdoppelt, die Laufzeit des BHKW dagegen halbiert, damit die Stromproduktion gleich bleibt. „Wer überbaut, rutscht meistens vom Baurecht in ein BImSch-Genehmigungsverfahren, was die Bearbeitungszeit verlängert“, erläutert Seide.


Selbst bei 100 Anlagen wäre die Anteil der Altanlagen sehr niedrig. Die ältesten Biogasanlagen fallen unter das EEG aus dem Jahr 2000, das im Jahr 2021 ausläuft. Im Jahr 2000 gab es schon 1000 Anlagen am Netz. „Allerdings muss auch eine 2000er-Anlage nicht schon im Jahr 2017 beteiligen, um eine Anschlussförderung zu erhalten, im nächsten Jahr besteht noch einmal die Möglichkeit am 1. September“, erklärt Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Im nächsten Jahr dürfte der Wettbewerbsdruck daher zunehmen, da das Ausschreibungsvolumen mit 150 MW für neue und bestehende Biogasanlagen einschließlich Holzverstromungsanlagen begrenzt ist. Zudem sinkt die Maximalvergütung wegen der Degression um 1 % auf ca. 16,7 ct/kWh.

„Ohne Zusatzerlöse werden Betreiber von Nawaro-Anlagen auch in diesem Jahr kaum eine Chance haben, mit dem Höchstpreis von 16,9 ct pro Kilowattstunde zurecht zu kommen“, warnt Seide. Darunter versteht er Erlöse über den Verkauf von Wärme genauso wie Zusatzerlöse aus dem Strommarkt.


Ein großes Problem sieht der Fachverband auf kleine Gülleanlagen zukommen. Die hohen Auflagen beim Ausschreibungsverfahren verbunden mit dem niedrigen Höchstgebot machen es Anlagen unter 150 kW sehr schwer, nach Auslaufen des ersten EEG-Vergütungszeitraums wirtschaftlich Biogas zu erzeugen. „Es besteht die Gefahr, dass die Anlagen dann stillgelegt werden und große Güllemengen künftig nicht mehr vergoren werden. Das wäre ein Rückschritt für den Klimaschutz“, warnt Rauh. Daher setzt sich der Fachverband Biogas dafür ein, über differenzierte Vergütungsregelung kleinere Anlagen besser zustellen oder sogar von der Ausschreibung ganz auszunehmen, damit die Klimaschutzwirkung der Güllevergärung erhalten bleibt.


Auch müsse die starre Regelung bei 75 kW-Gülleanlagen gelockert werden, damit die Anlagen den notwendigen Gülle- und Mistanteil innerhalb eines Jahres und nicht viertelstundenscharf ausgleichen können. Zudem sollten sie auch flexibel betrieben werden können. Darum sollte nicht mehr die installierte Leistung, sondern die Höchstbemessungsleistung im EEG ausschlaggebend sein. „Eine weitere Alternative wäre es, die Klimaschutzwirkung der Güllevergärung nicht über den Strompreis, sondern anders zu vergüten“, schlägt Rauh vor.


Anlagen ohne gutes Wärmekonzept könnten als Alternative zur Stromerzeugung und dem Ausschreibungsverfahren auch auf Gasaufbereitung und -einspeisung wechseln, sofern ein Gasnetz vorhanden ist. Möglich werde dies laut Seide, weil auch kleinere Gasaufbereitungsanlagen wirtschaftlicher werden. Zudem gibt es Projekte mit Gassammelschienen, bei denen das Rohbiogas mehrerer Biogasanlagen erfasst und in einer gemeinsamen Aufbereitungsanlage zu Biomethan umgewandelt wird.


Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren finden Sie beim Fachverband Biogas sowie bei der zuständigen Bundesnetzagentur.

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