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Kritik am EEG 2021

Ausschreibung: Neues Risiko für Betreiber

Der Gesetzgeber will bei Unterdeckung einer Ausschreibung das ausgeschriebene Volumen bei Wind und Biogas nachträglich kürzen. Der BEE hält das für kontraproduktiv.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat bei dem im Dezember beschlossenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in letzter Minute das Ausschreibungsdesign zum Nachteil einzelner Erneuerbarer-Energien-Technologien verändert. Damit werde der notwendige Ausbau entscheidend gefährdet, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Die Stiftung Umwelt Energierecht wies jüngst darauf hin, wie stark das EU-Beihilferecht das EEG 2021 geprägt hat. „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden. Vor allem die Windenergie ist davon betroffen“, bemängelt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Neue Verunsicherung der Branche

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Dazu gehört nicht nur der gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad. Zusätzlich hat der Gesetzgeber auch noch eine neue Regelung eingeführt, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird. Das sei kein Wettbewerb, sondern verunsichere die Branche zusätzlich. „Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun“, sagt Peter. Es sei zu befürchten, dass die Gestaltungsfreiheit auch zukünftig beschnitten werde, und der Gesetzgeber die Ausbaupfade nicht mehr selber festlegen könne. Zudem sei es völlig unverständlich, warum bis heute im bestehenden Ausschreibungsdesign nicht durch mehr Angebote ausreichender Wettbewerb hergestellt wurde. „Wettbewerb setzt ein breites und starkes Angebot voraus. Die gesetzlich verordnete Verknappung suggeriert dagegen kurzfristig Wettbewerb, erreicht aber schon mittelfristig das Gegenteil. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen", so Peter. Solange es im Windenergiebereich weiterhin Genehmigungshindernisse und zu wenig Flächen gebe, sei auch dadurch ein fairer Wettbewerb behindert. Die Bundesregierung habe ihre Aufgabenliste „Windenergie an Land“ immer noch nicht vollständig abgearbeitet. Insgesamt ergebe dies ein ernüchterndes Bild für den Leistungsträger Windenergie.

Auch Bioenergie betroffen

Auch für die Bioenergie gibt es eine Neuregelung, bei der bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 Prozent der Neuanlagen und 80 Prozent der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten. „Obwohl die in der Vergangenheit zu niedrigen Gebotshöchstwerte, welche zur Unterdeckung der Ausschreibungen geführt hatten, in der EEG-Novelle angehoben wurden, bestehen auch hier große Risiken. Denn durch die neue Regelung wird die Unsicherheit bei den Bietern vorerst steigen. Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst 3 bis 4 Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, so Peter weiter.

Gewerbedächer bleiben ungenutzt

Weiterhin sei im PV-Bereich die Wahlmöglichkeit, ab 300 kW an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 Prozent des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse. „Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden. Auch das ist für die Energiewende fatal, denn wir brauchen endlich eine Entfesselung der Photovoltaik“, so Peter.

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