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Ausweisung von Windenergiegebieten: Land Niedersachsen unterstützt Kommunen

Eine neue Arbeitshilfe ist ab sofort online verfügbar. Sie soll jetzt laufend angepasst werden. Unterdessen gibt es Kritik an den Flächenzielen von der CDU-Landtagsabgeordneten Jensen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat jetzt ene Arbeitshilfe für Kommunen zur Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen erstellt. Ziel ist es, die Träger der Regionalplanung zu unterstützen und die Ausweisung der Flächen zu erleichtern. Die Arbeitshilfe ist online abrufbar und wird den Trägern der Regionalplanung zeitnah übersandt.

Dokument soll laufend angepasst werden

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In der Arbeitshilfe werden die Anforderungen für die Flächenausweisung in den Regionalen Raumordnungsprogrammen beschrieben. Auch ortsspezifische Fragen werden behandelt – etwa, ob eine Flächenausweisung über die kommunale Bauleitplanung angerechnet wird, falls kein regionales Raumordnungsprogramm vorliegt oder die Frage, ob Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Höhenbeschränkungen geplant werden können.

Niedersachsens Raumordnungsministerin Miriam Staudte macht darauf aufmerksam, dass die Träger der Regionalplanung sowie die kommunalen Spitzenverbände und betroffenen Ressorts weiterhin Gelegenheit haben, dem ML weitere Fragen, Anregungen oder Ergänzungswünsche zu schicken. Es handelt sich um ein lebendes Dokument, das laufend angepasst und um weitere Fragen der Kommunen und die dazugehörigen Antworten ergänzt wird.

Hintergrund

Am 1. Februar ist das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - kurz: WindBG) in Kraft getreten. Danach hat Niedersachsen bis zum 31. Dezember 2027 1,7 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft auszuweisen. Verantwortlich für diese Flächenausweisung sind in Niedersachsen die Träger der Regionalplanung. Ebenfalls am 1. Februar sind Sonderregelungen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz für Windenergieanlagen an Land in Kraft getreten. Sie führen – unter anderem – neue Regeln ein, die von den Trägern der Regionalplanung bei der Ausweisung der Windenergiegebiete einzuhalten sind. In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen sollen die konkreten Flächenanteile, die jede Region mindestens ausweisen muss, rechtsverbindlich festgelegt werden. Ziel der Landesregierung ist es, diese Flächenvorgaben schon bis zum 31. Dezember 2026 umzusetzen.

Die Arbeitshilfe für die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen ist ab sofort online abrufbar unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/arbeitshilfen/

Kritik an Flächenzielen

Die starre Ausweisung von Flächenzielen könnte dazu führen, dass einige Kommunen ihre Aktivitäten bezüglich Windenergie wieder herunterfahren. Das befürchtet die CDU-Landtagsabgeordnete Katharina Jensen mit Blick auf den Landkreis Friesland. Hier sollen laut Umweltministerium 0,46 % der Flächen für Windkraft bis 2026 zur Verfügung gestellt werden. „Eine Zahl, die für sich genommen erstmal überhaupt nichts aussagt, denn es ist nicht klar, wie das Umweltministerium auf diese Zahl gekommen ist und wie genau dieses Flächenziel überhaupt berechnet wurde“, erklärt Jensen. „Auch auf Nachfrage, konnte Minister Meyer darauf bisher keine zufriedenstellende Antwort liefern“, kritisiert sie. Da reiche es auch nicht aus, auf allgemeine Kriterien wie etwa Bevölkerungsdichte, Besiedelung, Abstände, anders gebundene Flächen und Vogelschutzgebiete zu verweisen.

Da der an der Küste gelegene Landkreis sein Ziel mit 0,8 % bereits übererfüllt hat, lasse das geringere Flächenziel die Windenergieanlagenbetreiber ratlos zurück. „Sie befürchten nun, dass das geringe Ausbauziel in Friesland sogar den gegenteiligen Effekt haben könnte und die Motivation der Städte und Gemeinden im Kreis weitere Flächen für Windkraft zur Verfügung zu stellen dämpft“, erläutert Jensen nach ihrem Besuch am Freitag bei den Geschäftsführern Johann Ortgies, Fritz Ortgies und Finn Harms-Janßen der Bassens-Windpark Verwaltungs-GmbH im Wangerland. „Das darf natürlich keinesfalls passieren!“, betont sie. „Denn eins ist klar: Wir wollen und brauchen weitere Windkraftanlagen in Friesland.“

Zu viel Bürokratie

Zudem sei die Festlegung der Ausbauziele nur ein erster Schritt von vielen: „Deswegen ist noch kein einziges neues Windrad gebaut“, so Jensen. Auch aus Sicht der Bassens-Windpark Verwaltungs-GmbH gibt es noch etliche Aufgaben für die rot-grüne Landesregierung, um den Windkraftausbau tatsächlich erheblich zu beschleunigen und den so viel beschworenen „Windkraft-Turbo“ zu zünden. „Dabei geht es in erster Linie nicht um die Genehmigungsverfahren, die sind jetzt bereits zumeist in wenigen Monaten abgewickelt, sondern um die vielen Unterlagen, Studien und Untersuchungen, die die Projektierer vorher zusammenstellen und einreichen müssen, damit die Verfahren überhaupt rechtssicher ablaufen können“, so Jensen. Das sei der Punkt, an dem nun dringend angesetzt werden müsse. „Da geht es auch um Umwelt- und Artenschutz, auch hier muss sich das grüne Umweltministerium bewegen, wenn die Energiewende zeitnah gelingen soll“, so Jensen.

Ebenso sei das Thema Netzausbau und Speichermöglichkeiten nicht zu Ende gedacht, kritisiert sie: „Friesland hat Wind und davon oft zu viel, so dass die Anlagen zwischenzeitlich abgeschaltet werden müssen, weil sie nicht in die bestehenden Netze einspeisen können, ohne diese zu überlasten. Auch hier erwarten die Windbauern in Friesland schnelle und vor allem auch schnell umsetzbare Lösungen von der rot-grünen Landesregierung.“

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