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Baden-Württemberg: Wieder Geld für kleine Wasserkraft

Das Umweltministerium fördert kleine Wasserkraftwerke wieder, nachdem das Förderprogramm 2014 eingestellt worden war.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Förderprogramm zur technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg kehrt zurück. Das Programm des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft musste im September 2014 eingestellt werden. Grund war eine Entscheidung der EU- Kommission, die in der Investitionsförderung und dem EEG eine unzulässige Doppelförderung sah. Das Umweltministerium hat jetzt ein Konzept erarbeitet, das an die europarechtlichen Vorgaben angepasst wurde.


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Ab sofort können Anlagenbetreiber für die Modernisierung bestehender Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt eine Zuwendung beantragen. Fördermittel stehen außerdem für die Revitalisierung bestehender, aber momentan nicht im Betrieb befindlicher Anlagen ab dieser elektrischen Leistung zur Verfügung. Maßnahmen an Anlagen mit einer Leistung ab 40 Kilowatt sind förderfähig, sofern sie bei der Einstellung des Förderprogramms vor drei Jahren bewilligungsreif und bei den zuständigen Stellen aktenkundig waren. Je Maßnahme kann das Land einen Zuschuss von maximal 200.000 Euro gewähren.


Die Stromerzeugung aus Wasserkraft schont laut Umweltministerium nicht nur das Klima. Wenn damit gleichzeitig die Durchgängigkeit des Gewässers hergestellt werde, verbesserten die Maßnahmen aber auch die Ökologie.


Mit etwa acht Prozent steuern die landesweit etwa 1.700 aktiven Wasserkraftanlagen nach der Photovoltaik den zweitgrößten Anteil an erneuerbarem Strom zur Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg bei. Hiervon machen die 65 Anlagen der „großen Wasserkraft“ mit einer Leistung ab einem Megawatt ein Anteil von etwa 90 Prozent aus, die restlichen rund zehn Prozent werden von der sogenannten „kleinen Wasserkraft“ erzeugt. Da im Rahmen der Wasserkraftnutzung direkt in die Gewässer eingegriffen wird, können insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft Konfliktbereiche mit der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen.


Aufgabe aus Sicht des Landes ist es, die beiden Zielsetzungen „Ausbau der erneuerbaren Energien“ einerseits und „gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie“ andererseits so weit wie möglich in Einklang zu bringen.

Die Fördergrundsätze und weitere Infos finden Sie hier.

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