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Baden-Württemberg startet neues Förderprogramm für Biogas

Mit zwei neuen Förderprogrammen in den Bereichen Biogas und Bioökonomie stärkt das Land die zukunftsweisende und nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen in Baden-Württemberg.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Land Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 die Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die optimale Nutzung der Potenziale heimischer und nachwachsender Rohstoffe.

Peter Hauk, Minister für den ländlichen Raum, verkündet daher den Start von zwei neuen Förderprogrammen in den Bereichen Biogas und Bioökonomie. 10 Mio. € stehen darin für Unternehmen bereit.

Förderaufruf „Zukunft Biogas Plus“

Mit dem Förderaufruf „Zukunft Biogas Plus“ fördert das Land innovative Geschäftsmodelle für bestehende Biogasanlagen, um diese durch effiziente Technologien und nachhaltige Betriebskonzepte langfristig zu erhalten. Ziel ist es, die Bedeutung von Biogasanlagen im erneuerbaren Energiesystem zu stärken, regionale Wertschöpfung zu schaffen und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft sowie die Sektorkopplung voranzubringen.

Durch den Förderaufruf können Zuschüsse für Investitionen in innovative Betriebsstätten und Betriebszweige beantragt werden, um zukunftsfähige Geschäftsmodelle aufzubauen.

Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“

Der zweite Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ ermöglicht Förderungen in weiteren Themenfeldern der Bioökonomie mit Bezug zur Land-, Wald- und Ernährungswirtschaft. Ziel ist es, die Ressourcen- und Rohstoffbasis der Bioökonomie zu stärken und Innovationen entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette sowie die Entwicklung hochwertiger Materialien für vielfältige Anwendungen voranzutreiben.

Der Förderaufruf umfasst den Innovations- und Technologietransfer, Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien zur Erforschung des technoökonomischen und gesellschaftlichen Potenzials neuer Wertschöpfungsketten, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie modellhafte Demonstrationsvorhaben.

Die Fristen für die Einreichung von Projektvorschlägen sind der 1. Juli sowie der 1. September (Biogas) beziehungsweise der 1. August (Bioökonomie) diesen Jahres.

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