Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat eine neue Förderrichtlinie zu Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau veröffentlicht. Dazu werden in 2021 und den Folgejahren jeweils ca. 38 Mio. Euro bereitgestellt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass bei den erneuerbaren Antrieben und Motoren die Verwendung von Biokraftstoffen, Pflanzenölen und Alkoholen mit der Ausnahme von Biomethan und selbstgepresstem Rapsöl von der Förderung ausgeschlossen wird. „Damit verschenkt die Förderrichtlinie ihr Potential, die CO₂-Emissionen durch den Ersatz von Diesel in land- und forstwirtschaftlichen Maschinen spürbar zu reduzieren. Aber genau daraus stammt heute der überwiegende Teil der energetisch bedingten Emissionen in der Landwirtschaft“, bemerkt Michael Horper, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Erneuerbare Energien/Nachwachsende Rohstoffe.
DBV fordert Technologieoffenheit
Die Klimaschutzziele für die Landwirtschaft könnten laut Horper nur erreicht werden, wenn die Maschinen flexibel und technologieoffen mit Pflanzenöl, Biodiesel, Biomethan oder erneuerbarem Strom betrieben werden. „Der offenbar auf Druck des Bundesumweltministeriums aufgenommene Förderausschluss ist fachlich nicht nachvollziehbar, widerspricht den Zielen des Klimaschutzplanes 2030 und stützt letztlich die fossilen Energieträger“, kritisiert Horper.