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Bauernverband und Fraunhofer ISE fordern Nachbesserung für Agri-PV im EEG

Die Kombination von Solarstromerzeugung und Landwirtschaft sollte sich nicht nur auf Ackerflächen beschränken, heißt es in einem Positionspapier von DBV und Fraunhofer Institut.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE begrüßen die Einbindung der Agri-Photovoltaik – kurz Agri-PV – als „besondere Solaranlage“ in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Beide Organisationen sehen aber an verschieden Punkten Nachbesserungsbedarf. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine weitere EEG-Novelle fordern DBV und Fraunhofer ISE in einem gemeinsamen Positionspapier, Agri-PV nicht auf Ackerflächen zu begrenzen .„Die Integration der Agri-PV in die EEG-Sonderausschreibungen ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Professor Dr. Andreas Bett, Leiter des Fraunhofer ISE. „Erforderlich sind jedoch zielgerichtete gemeinsame Anstrengungen, um aus der Nische in den Markt treten zu können. Andere Länder sind uns hier schon deutlich voraus.“

Weltweit 2 GW installiert

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Wie Bett auf einem Online-Pressegespräch am Donnerstag (29.4.) deutlich machte, nimmt die Agri-PV international Fahrt auf. Im Jahr 2020 waren weltweit rund 2 Gigawatt (GW) installiert. Allein in Italien sollen demnächst weitere 2 Gigawatt (GW) an neuen Anlagen entstehen. In Deutschland dagegen gibt es erst wenige Pilotprojekte in der Größenordnung von wenigen Hundert kW. Laut Prof. Bett ist eine wissenschaftliche Begleitforschung wichtig, um z.B. zu klären, welche Modultechnik bezüglich Lichtdurchlässigkeit, Farbgebung und anderen Faktoren für die Agri-PV am besten geeignet sei.

Potenzial bei Sonderkulturen und Grünland

Der Stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, ergänzte: „Da herkömmliche Freiflächenanlagen mit erheblichen Eingriffen in Agrarstruktur und Umwelt verbunden sind, brauchen wir Lösungen wie die Agri-PV, die in bestehende Strukturen integriert werden kann und keine zusätzlichen Flächen verbraucht. Insbesondere für die Anwendung im Obstbau und bei Sonder- und Dauerkulturen sehen wir großes Potenzial für eine Doppelnutzung.“

Denn die Module könnten hier die Schutzfunktion z.B. von Hagelschutznetzen übernehmen oder Beeren gegen Regen bzw. Hitze schützen. Aber auch auf Grünland sieht Hemmerling Potenzial, z.B. mit senkrecht aufgetänderten Modulen als Zaunelemente. Daher sieht er keinen sachlichen Grund dafür, die geplanten Innovationsausschreibungen nur auf Ackerflächen zu begrenzen.

"Wir wollen keine Freiflächenanlagen light!"

Er fordert allerdings eine präzise Definition: Agri-Photovoltaik dürfe keine „Freiflächenanlage light“ sein, sondern müsse sich ganz klar von konventionellen Solarparks abgrenzen. „Die landwirtschaftliche Produktion muss ohne nennenswerte Einschränkungen möglich sein und im Vordergrund stehen.“ Die jetzt vorgelegte DIN-Vornorm dazu sei zwar ein richtiger Aufschlag, müsse aber noch weiter präzisiert werden.

Er erwartet im Übrigen keinen Anstieg der Pachtpreise, falls demnächst mehr Projekte umgesetzt werden. Denn diese seien auf 2 MW pro Projekt in der Innovationsausschreibung begrenzt. Laut Fraunhofer ISE lassen sich bei der Agri-Photovoltaik etwa 0,5 MW/ha installieren. Zudem sei der Gebotshöchstwert auf maximal 7 ct/kWh gedeckelt, weshalb Investoren auch bei den Kosten stark limitiert seien. „Auch können sich Landwirte ja selbst zum Bau der Anlagen entscheiden und das Feld nicht nur externen Projektierern überlassen“, betonte er.

Synergien möglich

Bei der Kombination von Landwirtschaft, Solarstrom und Naturschutz sieht er viele mögliche Synergien. So könnte der vom Bundesnaturschutzgesetz geforderte Ausgleich des Eingriffs in den Naturhaushalt auf den Agri-PV-Flächen selbst umgesetzt werden. Ebenso seien Synergien auf Moorstandorte möglich.

Mit Spannung wartet die Branche laut Hemmerling auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Bei dem VErfahren hatte die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Regensburg, einem Schäfer teilweise Recht gegeben. „Die Richter haben den generellen Ausschluss von Agrarzahlungen auf einer Agri-PV-Fläche für nicht europarechtskonform erklärt“, berichtet der stellvertretende Generalsekretär.

Zudem forderte er, dass Landwirte den Strom auch im eigenen Betrieb selbst verbrauchen können. Das ist momentan nach dem EEG auch nicht möglich. Auch befürchtet er, dass Agri-PV in der Innovationsausschreibung beim Wettbewerb mit schwimmender Photovoltaik (auf Seen, z.B.) bzw, mit Parkplatz-Photovoltaik den Kürzeren ziehen könnte. „Wir hätten uns hier ein Unterkontingent gewünscht, damit sich das Potenzial von Agri-Photovoltaik voll entfalten kann“, sagte er.

Das Positionspapier von DBV/Fraunhofer ISE können Sie hier abrufen.

Weitere Erkenntnisse liefert das Projekt APV-RESOLA unter Führung des Fraunhofer ISE: www.ise.fraunhofer.de/de/leitthemen/integrierte-photovoltaik/agri-photovoltaik-agri-pv.html

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