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Bayerische 10-H-Regelung: Richter urteilen am 09.05.2016

Am 09. Mai 2016 wollen die bayerischen Verfassungsrichter über die umstrittene 10-H-Abstandsregelung bei Windenergieanlagen entscheiden. Die Kläger sind zuversichtlich, dass das Gericht die Regelung kippt.

Lesezeit: 3 Minuten

Am gestrigen Dienstag, den 12. April 2016, fand im bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eine mündliche Anhörung zur Verfassungsklage gegen die 10-H-Regelung statt. Die Klage hatten die Initiatoren Hans-Josef Fell und Patrick Friedl stellvertretend für etliche Bürger eingereicht. Sie kritisieren, dass die bayerische Landesregierung mit dieser Regelung den Windkraftausbau in Bayern faktisch abwürge.


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10-H besagt, dass Windräder nur in einem Abstand zur Wohnbebauung aufgestellt werden dürfen, der das Zehnfache der Anlagenhöhe („10-H“) beträgt. Bei modernen Anlagen mit 200 m Höhe bedeutet das einen Abstand von 2 km. Mit diesem Abstand lassen sich kaum noch neue Standorte finden. Die Folge: Im Zeitraum April bis Oktober 2015 gab es nach Aussagen der bayerischen Staatsregierung nur noch zehn neue Anträge auf Windkraftanlagen. In den Jahren zuvor wurden pro Halbjahr etwa 150 neue Anträge gestellt. Die Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg, halten dieses Gesetz für verfassungswidrig. So sehen das auch die Landtagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Freien Wähler, die ebenfalls Klage eingereicht hatten.


Nach Angaben von Hans-Josef Fell brachten die Vertreter der bayerischen Landesregierung und des Landtages nur schwache Argumente für die 10-H-Regelung. „So wurde behauptet, dass der Windkraftausbau in Deutschland ja insgesamt zurückgehe, da es im EEG eine Deckelung für die Windkraft gäbe. Dies zeugt von Unkenntnis, denn im EEG stehen nur Zielvorstellungen zum Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien, aber keine Obergrenzen“, berichtet Fell von der Anhörung.


Sein Eindruck war: Unter den Zuhörern herrschte aufgrund des Verlaufs der Anhörung große Zuversicht, dass die Richter den Klägern Recht geben werden und die 10-H-Regelung bei der Urteilsverkündung am 09. Mai 2016 wieder abschaffen. „Klimaschutz und Atomausstieg sind mit 10.H höchst gefährdet, eine Entwicklung, die auch die Richter in der Anhörung sehr interessiert hat“, betont Fell.


Auch die Landesvertretung des Bundesverbandes Windenergie berichtet von einem massiven Einbruch bei Genehmigungen und Genehmigungsanträgen aufgrund der 10-H-Regelung. Damit würde das Energieziel aus dem Jahr 2011 in weite Ferne Rücken. Nach dem Konzept „Energie innovativ“ sollten im Freistaat bis zum Jahr 2021 insgesamt 1.500 neue Windräder aufgestellt werden. Seit 2012 wurden in Bayern dagegen nur 383 neue Anlagen errichtet. „Zugleich zeigt ein Blick nach Ost- und Norddeutschland, dass Bayern leichtfertig auf wichtige Wertschöpfungschancen für seine Kommunen verzichtet, indem der Ausbau der Windenergie zum Erliegen kommt“, erläutert Raimund Kamm, Landesvorsitzender Bundesverband WindEnergie Bayern.


Klare Kriterien im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der TA Lärm sorgten in 15 Bundesländern für einen stabilen Ausbau der Windenergie. „Nur in Bayern wird ein Sonderweg beschritten, der bundesweit die öffentliche Diskussion vergiftet“, kritisiert auch Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie. Dabei werde eine Studie der Universität Halle-Wittenberg ignoriert, wonach ein höherer Abstand von Windrädern zu Wohnanlagen nicht die Akzeptanz steigere. Akzeptanz hänge vor allem mit der direkten Beteiligung von Bürgern und Kommunen zusammen.


Außerdem profitiere Bayern wirtschaftlich von der Windenergie, weil das Land mit seiner starken Zuliefererindustrie bundesweit den dritten Platz bei den Arbeitsplätzen in der Windenergie belege.

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