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Solarparks

Bayern dominiert weiterhin die Solarausschreibung

Die jüngste Ausschreibung für Solarparks war fast doppelt überzeichnet. 69 der 133 Zuschläge gingen nach Bayern, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Solarausschreibung zum Gebotstermin 1. November 2021 ist erneut sehr deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 510 Megawatt (MW) wurden 232 Gebote mit einem Volumen von 986 MW eingereicht. 133 Gebote mit einem Umfang von 512 MW erhielten einen Zuschlag.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte Volumen der Zuschläge auf Gebote mit Standorten in Bayern (255 MW, 69 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (51 MW, 9 Zuschläge) und Baden-Württemberg (49 MW, 10 Zuschläge).

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Keine Gebote aus Sachsen oder Niedersachsen

Erstmals konnten Bieter auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen und Sachsen abgeben, nachdem in diesen Bundesländern die Flächenkategorien durch Länderverordnungen freigegeben wurden. Allerdings wurden in dieser Runde noch keine Gebote für diese Flächen eingereicht. Die meisten Zuschläge für Acker- und Grünlandflächen gingen an Gebote für Flächen in Bayern (172 MW, 41 Zuschläge).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,57 ct/kWh und 5,20 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,00 ct/kWh. Dies entspricht dem Wert der Vorrunde.

Aiwanger: „Weichenstellung zahlt sich aus“

Mit den 69 neuen bayerischen Freiflächen-Projekten wird die installierte Solarenergie-Leistung im Freistaat um weitere 255 Megawatt ansteigen - wovon 172 Megawatt auf benachteiligte Gebiete entfallen. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt das: „Wir haben mit der Erhöhung der Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten die richtigen Weichen gestellt. Das zahlt sich jetzt aus. Es geht darum, unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“ Neben den Freiflächen habe das Ministerium auch die Gebäudeflächen und bebaute Flächen wie zum Beispiel Parkplätze im Fokus. Aiwanger wirbt dafür, dass weitere Investoren sich bei der nächsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum Stichtag 1. März 2022 bewerben.

Die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten wurde in Bayern zum 1. Juli 2020 von 70 auf 200 Anlagen erhöht. Diese Möglichkeit erweitert die förderfähige Flächenkulisse gem. § 37 EEG, die unter anderem vorbelastete Flächen wie beispielsweise entlang von Bahngleisen und Autobahnen oder militärisch genutzte Konversionsflächen umfasst, erheblich.

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