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Erneuerbare Energien

Bayern: Naturschützer fordern Abschaffung der 10-H-Regel für Windkraftanlagen

Vor dem Treffen von Bundeswirtschaftsminister Habeck und Ministerpräsident Söder erklären Bund Naturschutz und Umweltinstitut München, wie Windenergie ihrer Ansicht nach ausgebaut werden sollte.

Lesezeit: 5 Minuten

Wie top agrar berichtete, sind in den ersten drei Quartalen des Jahres 2021 in Bayern keine Genehmigungsanträge für neue Windkraftanlagen eingegangen. Nach Ansicht des Bund Naturschutz (BN) ist der Ausbau der Windkraft in Bayern damit faktisch zum Erliegen gekommen. Für die Wiederbelebung des Ausbaus stellt der BN fünf Kernforderungen vor.

Die wichtigste Forderung ist der BN-Mitteilung zufolge die Abschaffung der umstrittenen 10-H-Regel, die unter anderem dazu führe, dass Windkraftanlagen in schützenswerten Wäldern gebaut werden, was der BN ablehnt. „Pauschale Mindestabstandsregelungen zu Wohnbebauung führen weder zu mehr Naturschutz noch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner dazu. „Das hat sogar die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft eingesehen und jüngst die Abschaffung der 10-H-Regel gefordert.“

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Für Mergner ist es ein Affront für alle am Klimaschutz Interessierten, dass der bayerische Ministerpräsident und die CSU-Landtagsfraktion bei diesem Thema eine „sture Blockadepolitik betreiben und diese wohl auch vor Bundeswirtschaftsminister Habeck verteidigen werden.“ Den vom BN erhofften Wettstreit zwischen Bayern und Berlin um den besten Klimaschutz könne es damit nicht geben. Solange die 10-H-Regel gelte, hält Mergner einen starken Ausbau der Windenergie in Bayern für unmöglich, gleichzeigt sei dieser aber nötig für eine stabile und gleichzeitig nachhaltige Stromversorgung auch im Winter.

BN fordert intelligente Regionalplanung und transparente Kriterien für Windkraftanlagen

An die Stelle der 10-H-Regel soll eine intelligente Regionalplanung treten, so eine weitere Forderung des BN. Diese müsse zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie reservieren - in Einklang mit Mensch und Natur. Die Regionalpläne müssen den Windkraftausbau räumlich steuern und Konzentrationszonen ausweisen.

Der BN fordert zudem, dass die natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben und Regeln vereinheitlicht und transparenter werden. Kriterien der Nachhaltigkeit, des Naturschutzes und des Immissionsschutzes dürfen laut Michel Remy, BN-Energieexperte, beim Ausbau der Windenergie nicht unter die Räder kommen. Behörden, Unternehmen und Gesellschaft bräuchten dabei aber klare Kriterien, wie die natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden können.

Wenn diese Kriterien gleich in den Planungsverfahren berücksichtigt werden, ließen sich Verzögerungen durch langwierige Klageprozesse vermeiden und die Auswirkungen auf Mensch und Natur könnten von Anfang an auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der BN distanziert sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich von Klagen im Deckmantel des Artenschutzes, die nur der Verhinderung von Windrädern dienen.

Südquote bei Ausschreibungsverfahren soll erhöht werden

Eine weitere Forderung des BN ist die Erhöhung der so genannten Südquote. Hintergrund: Durch die Ausschreibungsverfahren werden windärmere Regionen im Süden Deutschlands benachteiligt, da Windanlagen dort weniger wirtschaftlich sind. Die Südquote reserviert derzeit 15 % der Genehmigungen für Bayern und Baden-Württemberg. Dies ist nach Meinung des BN aber nicht ausreichend, weshalb die Quote auf 20 % erhöht werden sollte.

Bürger mehr beteiligen

Zudem möchte der BN, dass die Bürger stärker an den Erneuerbaren Energien beteiligt werden. Erwin Karg, 1. Bürgermeister der Gemeinde Fuchstal im Landkreis Landsberg, bestärkt in diesem Zusammenhang den Zuspruch der in der Bevölkerung für die Windkraft vorhanden ist. „Die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist da! Das zeigen auch die letzten Bürgerbegehren in Bayern, die alle positiv für die Windkraft geendet sind.“ Man müsse die Bevölkerung nur mittels transparenter Planungsverfahren und der Möglichkeit der Beteiligung an den Investitionen und Erträgen mit ins Boot holen.

Windkraftanlagen könnten laut Karg entweder kooperativ von Genossenschaften, Stadtwerken oder Eigentümergemeinschaften betrieben werden oder die anliegenden Kommunen müssen mittels einer Abgabe an den Gewinnen beteiligt werden. Auch der erzeugte Strom könnte direkt vor Ort genutzt werden, ohne die Netze zu belasten. Hierfür müsse die Bundesregierung die europäischen Regeln für die Erneuerbare Energiegesellschaften endlich umsetzen.“

Tipp: top agrar hat sich im vergangenen Jahr bereits mit Erwin Karg über die verschiedenen, sehr erfolgreichen Projekte zu erneuerbaren Energien in Fuchstal unterhalten. Das vollständige Interview finden Sie in unserem Heftarchiv.

Umweltinstitut München ebenfalls für Abschaffung der 10-H-Regel

Auch der Umweltschutzverein „Umweltinstitut München“ fordert, dass Bayern den Windkraftausbau vorantreibt und sich von der 10-H-Regel verabschiedet. Kasimir Buhr, Referent für Energie- und Klimapolitik dazu: „Eine Verdopplung der Windkraftleistung ist mit Windkraft-Blockadegesetzen wie der 10-H-Regelung in Bayern nicht zu erreichen. Gerade Flächen-Bundesländer müssen ihren gerechten Anteil zum Ausbau leisten.“

Dass Bayern, das fast ein Fünftel der Fläche Deutschlands ausmacht, im vergangenen Jahr nur sechs Windräder zugebaut habe, sei nicht akzeptabel. Zudem sei es kurzsichtig, weil Bayern vielfältige erneuerbare Energiequellen brauche um bei unterschiedlichsten Wetterlagen umweltfreundlichen Strom zu gewinnen. Ministerpräsident müsse deshalb eine gesetzliche Neuregelung für die Windkraft in Bayern vorlegen. Der Koalitionspartner schein hier schon einen Schritt weiter zu sein und auch die bayrische Wirtschaft fordert bereits ein Ende von 10-H (top agrar berichtete).

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