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Wind- und Solarparks

Bayern: Solarparks auch in Windvorranggebieten möglich

In Lonnerstadt wollte eine Bürgergesellschaft auf der Fläche, auf der sie eine Windenergieanlage betreibt, eine neue Freiflächen-Solaranlage errichten. Das war rechtlich bislang nicht möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Auch in Vorranggebieten für die Windenergienutzung können im Freistaat künftig Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden. „Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, die das ermöglicht“, erklärte Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger in Lonnerstadt.

Hier plant eine Bürgergesellschaft auf der Fläche, auf der sie bereits eine Windenergieanlage betreibt, eine neue Freiflächen-PV-Anlage. Trotz der Unterstützung der Kommune war dies aus formal rechtlichen Gründen bisher nicht möglich. „Natürlich soll weiterhin die Errichtung von Windrädern in den ausgewiesenen Vorranggebieten gesichert bleiben. Aber es macht absolut Sinn, die Fläche um das Windrad herum auf für Sonnenenergie zu nutzen. So können wir unsere Potenziale für erneuerbare Energie in Bayern noch besser verwirklichen“, sagte der Staatsminister.

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Solarpark rund um Windräder

Während in anderen Bundesländern laut Aiwanger zum Teil sogar ministerielle Hinweise bestehen, die diesen Ausschluss manifestieren, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium eine Lösung entwickelt, wie beide Nutzungen vereinbar sein können. Entscheidend ist dabei, dass die Photovoltaikanlage auf das Umfeld bestehender Windenergieanlagen beschränkt bleibt, in welchem aufgrund technisch nötiger Abstände von Windenergieanlagen zueinander ohnehin keine weitere Windenergieanlage errichtet würde. Damit bleibt der Vorrang der Windenergienutzung einschließlich der Möglichkeit zum Repowering gewahrt.

Um in Lonnerstadt den Startschuss für diesen neuen Weg zu geben, fehlte zuletzt nur die Zusicherung der Bundesregierung, solche mehrfach genutzten Vorranggebiete vollumfänglich als Windenergiegebiete im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzuerkennen. Denn der Bund hat die Länder im Rahmen des Osterpakets verpflichtet, Flächen in einem bestimmten Umfang für die Windenergie zu sichern.

In Bayern können damit bei entsprechenden Voraussetzungen künftig Wind- und Sonnenenergie an einem Standort auch in einem regionalplanerisch ausgewiesenen Wind-Vorranggebiet genutzt werden. Dies ermöglicht Stromeinspeisungen an einem Anschlusspunkt bei unterschiedlicher Witterung. Mit einer solchen Kombination an einem Standort könnten sensible Landschaftsbereiche an anderer Stelle von Energieerzeugungsanlagen freigehalten werden, erklärt das Ministerium. Auch würden sich solche Standorte in besonderer Weise eignen, um dort Wasserstoff-Elektrolyse zu betreiben.

Bürger sind erleichtert

Regina Bruckmann, Erste Bürgermeisterin von Lonnerstadt, unterstrich: „Wir sind sehr froh, dass hier eine Lösung gefunden wurde. Die Lonnerstadter Bürger wollen ihren Beitrag zur Energiewende leisten.“ In einem Bürgerentscheid im September 2021 hat sich die Mehrheit der Lonnerstadter Bürger für Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet entschieden. Warum dies nun in einem Windvorranggebiet nicht möglich sein sollte, war für sie nicht nachvollziehbar und hat großes Unverständnis hervorgerufen.

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