Gestern ging es dreimal um Klimaschutz: Der Risikobericht des Weltwirtschaftsforums erschien, es gab drei Verfassungsklagen gegen das Klimaschutzgesetz und einen neuen Kohlegipfel.
Der 15. Januar dürfte aus Sicht von Klimaaktivisten ein wichtiges Datum sein: Zunächst hatte das Weltwirtschaftsforum seinen jährlichen Weltrisikobericht anlässlich des anstehenden Jahrestreffens in Davos vorgestellt. Die fünf größten Risiken sieht der Bericht bei extremen Wetterereignissen, Umweltkatastrophen, Artensterben, Zusammenbruch von Ökosystemen, großen Naturkatastrophen sowie dem Versagen bei der Eindämmung von und Anpassung an die Erderhitzung. Eberhard Brandes, geschäftsführender Vorstand beim WWF Deutschland, sagt dazu: „Zum ersten Mal sind in dem jährlichen Report die fünf größten globalen Risiken für die Weltwirtschaft allesamt umweltbezogen.“
Verfassungsklagen gegen das Klimaschutzgesetz
Gestern wurden zudem zwei neue Verfassungsklagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beschwerdeführer sind junge Klimaaktivisten von Fridays for Future, die Umweltverbände Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch sowie 15 Betroffene aus den von der Klimakrise bedrohten Ländern Bangladesch und Nepal. Sie haben vorgetragen, dass das bisherige Klimaschutzgesetz der Bundesregierung völlig unzureichend sei und dringend nachgebessert werden müsse. Ein Klimaschutzgesetz, das hinter den Möglichkeiten zurückbliebe, könne Grundrechte beeinträchtigen, so die Beschwerdeführer.
Damit folgten die Kläger der grundsätzlichen Argumentation der Verfassungsbeschwerde, die vom Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem BUND und Einzelklägern bereits im November 2018 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.
Kohlegipfel im Kanzleramt
Gut ein Jahr nach den Beschlüssen der Kohlekommission gibt es immer noch kein Kohleausstiegsgesetz. Das kritisieren Vertreter der Kohlekommission stark, die mühsam um einen Kompromiss gerungen haben. Hierzu gab es gestern Abend ein Gipfeltreffen zum Gesamtpaket für den Kohleausstieg.
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Der 15. Januar dürfte aus Sicht von Klimaaktivisten ein wichtiges Datum sein: Zunächst hatte das Weltwirtschaftsforum seinen jährlichen Weltrisikobericht anlässlich des anstehenden Jahrestreffens in Davos vorgestellt. Die fünf größten Risiken sieht der Bericht bei extremen Wetterereignissen, Umweltkatastrophen, Artensterben, Zusammenbruch von Ökosystemen, großen Naturkatastrophen sowie dem Versagen bei der Eindämmung von und Anpassung an die Erderhitzung. Eberhard Brandes, geschäftsführender Vorstand beim WWF Deutschland, sagt dazu: „Zum ersten Mal sind in dem jährlichen Report die fünf größten globalen Risiken für die Weltwirtschaft allesamt umweltbezogen.“
Verfassungsklagen gegen das Klimaschutzgesetz
Gestern wurden zudem zwei neue Verfassungsklagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beschwerdeführer sind junge Klimaaktivisten von Fridays for Future, die Umweltverbände Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch sowie 15 Betroffene aus den von der Klimakrise bedrohten Ländern Bangladesch und Nepal. Sie haben vorgetragen, dass das bisherige Klimaschutzgesetz der Bundesregierung völlig unzureichend sei und dringend nachgebessert werden müsse. Ein Klimaschutzgesetz, das hinter den Möglichkeiten zurückbliebe, könne Grundrechte beeinträchtigen, so die Beschwerdeführer.
Damit folgten die Kläger der grundsätzlichen Argumentation der Verfassungsbeschwerde, die vom Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem BUND und Einzelklägern bereits im November 2018 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde.
Kohlegipfel im Kanzleramt
Gut ein Jahr nach den Beschlüssen der Kohlekommission gibt es immer noch kein Kohleausstiegsgesetz. Das kritisieren Vertreter der Kohlekommission stark, die mühsam um einen Kompromiss gerungen haben. Hierzu gab es gestern Abend ein Gipfeltreffen zum Gesamtpaket für den Kohleausstieg.