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EEG-Notifizierung

BEE: Beihilferechtliche Genehmigung des EEG auf der Zielgeraden

Die EU-Kommission hat auf eine Anfrage des Bundesverbandes Erneuerbare Energien reagiert. Jetzt muss das Wirtschaftsministerium seine Hausaufgaben machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat sich Ende März zur beihilferechtlichen Genehmigung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geäußert. „Während das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sich zum Stand der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2021 weiter gegenüber den betroffenen Verbänden und ihren in der Warteschleife hängenden Unternehmen ausschweigt, gibt es aus der EU-Kommission erste Signale“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Der BEE hatte sich schriftlich an die Kommission gewendet, um das Verfahren zu beschleunigen.

Brüssel antwortet schnell

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Die zügige Antwort jetzt lasse erkennen, dass ein schneller Abschluss des Prüfverfahrens zu erwarten sei, wenn Deutschland letzte Klarheit schaffe. „Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum EEG immer wieder davon gesprochen, im permanenten Kontakt mit der EU-Kommission zu stehen. Deshalb wurden selbst in der letzten Beratung des Wirtschaftsausschusses noch komplexe Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Nun zeigt die Antwort aus Brüssel, dass die Dauer der beihilferechtlichen Prüfung auch an der Bereitstellung von Informationen seitens der deutschen Regierung hängt", erklärt Peter.

Sie fordert jetzt mehr Druck aus Berlin. Denn an einer wirksamen Genehmigung des EEG würden auch die längst überfälligen Veröffentlichungen der Zuschläge aus den Ausschreibungen 1.2. (Wind an Land) und 1.3. (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie) hängen. „Ohne die Veröffentlichung der Zuschläge ist kein Baustart möglich. Ohne Baustart kann die Lieferung zusätzlicher CO2-freier Energie nicht beginnen, was Ausbauziele für Erneuerbare und Klimaziele nachhaltig gefährdet. Jetzt braucht es einen Endspurt", fordert die Präsidentin.

Weitere Informationen

  • Den Brief des BEE an die EU-Kommission finden Sie hier.
  • Die Antwort der EU-Kommission finden Sie hier.
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