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EEG-Novelle

BEE fordert Stabilisierungspfad für Biogasanlagen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) stellt in einem Positionspapier seine Empfehlungen für eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Beitrag der Stromerzeugung aus Biomasse zum Klimaschutz und zum Erreichen der Ausbauziele für erneuerbare Energien in allen Sektoren muss bewahrt und stabilisiert werden. Bei der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss die Bundesregierung daher Rahmenbedingungen schaffen, damit bestehende und neue Anlagen künftig als Systemdienstleister im Stromsektor fungieren und entsprechend optimiert werden können. Das fordert der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einem 22-seitigen Positionspapier „Aufbruchssignal für Wirtschaft und Energiewende senden“.

Was der BEE konkretfordert

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  • Die Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2023 bis 2030 im EEG weiter zu entwickeln und so einen „Stabilisierungspfad“ zu schaffen , der die Nutzung der Biomasse im Stromsektor sicherstellt.
  • Bei der Ausschreibung sollten die Gebotshöchstwerte auf ein notwendiges Niveau angehoben werden. Ebenso müsse die Degression im Rahmen einer EEG-Novelle bis auf weiteres ausgesetzt werden. Für Bestandsanlagen sollte der Gebotshöchstwert um 3 ct/kWh erhöht werden.
  • Die Realisierungsfrist für Neubauprojekte auf sollte von 24 auf 36 Monate verlängert werden.
  • Um die Rolle als Partnertechnologie von Wind und Photovoltaik auszubauen, ist eine Streichung oder zumindest starke Erhöhung der Deckelung der Flexibilitätsprämie zwingend geboten.
  • Die Begrenzung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung sollte auf 150 kW Bemessungsleistung erhöht und die Begrenzung der installierten Leistung gestrichen werden.

Herausforderungen für Klimaschutz und Energiewende

In dem Positionspapier gibt es weitere Forderungen des Verbandes. So liegt der Hauptfokus der Forderungen darauf, das im EEG bereits verankerte Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 mit einem verbindlichen Zeit- und Mengengerüst zu unterlegen und Mengenziele sowie Ausbaugeschwindigkeiten deutlich zu erhöhen. Neben technologieübergreifenden Anpassungen wie der Stärkung der Eigenversorgung von Privatpersonen und Unternehmen werden auch notwendige Änderungen der Rahmenbedingungen wie für die einzelnen Erneuerbare-Energie-Technologien adressiert. „Die aktuellen Bedingungen sind in keinster Weise ausreichend, um den bevorstehenden Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Energiewende zu begegnen“, verdeutlicht BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Es seien sowohl Rahmenbedingungen für neue Anlagen zu schaffen, als auch eine Überbrückung für die nach 20 Jahre aus dem EEG fallenden Ü20-Anlagen zu organisieren, um den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu kompensieren und zu beschleunigen und die Klimaschutzziele in greifbare Nähe zu rücken.

Wichtige Wirtschaftsförderung

„Klimaschutz und Energiewende stärken in Krisenzeiten die Konjunktur, die Wirtschaft und das Klima“, ergänzte Prof. Dr. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Um eine Verfehlung der Klimaziele und eine Ökostromlücke zu vermeiden, müsse das Ausbautempo der erneuerbaren Energien deutlich erhöht werden: Sowohl Photovoltaik als auch Windenergie sollten beschleunigt ausgebaut werden, die Ausbauziele sollten auf 75 % im Jahr 2030 erhöht werden (statt 65%). Dafür seien jährliche Zubaumengen von 9,8 Gigawatt (GW) Solarstromleistung und 5,9 GW Leistung bei der Windenergie an Land nötig. Dazu kämen 25 GW Offshore über den gesamten Zeitraum. "Ein echtes grünes Konjunkturprogramm kann bis zu 400.000 neue Jobs schaffen“, sagt Kemfert. Das Konjunkturpaket müsse nachjustiert werden: nur 38 % der knapp 130 Mrd. € werden für Klimaschutz und Energiewende verwendet.

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