Die Staaten der Europäischen Union sind nicht verpflichtet, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in anderen Mitgliedsländern zu fördern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende vergangener Woche so entschieden.
Im konkreten Fall geht es um eine schwedische Regelung, bei der eine nationale Förderprämie für erneuerbare Energien inländischen Produktionsstandorten vorbehalten wird. Der EuGH räumt ein, dass Schweden mit seiner Regelung Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten behindern könne und somit der freie Warenverkehr am Binnenmarkt beschränkt werde. Die Richter sind jedoch der Ansicht, dass diese Beschränkung durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt ist, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um so die Umwelt zu schützen und die Klimaänderungen zu bekämpfen. Die Stützregelung sei erforderlich, um langfristige Investitionen in grüne Energien zu fördern.
Berlin im Aufwind
Das Urteil verschafft der Bundesregierung Rückenwind im Streit mit der Europäischen Kommission über die Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Kommission hält Teile des EEG, die eine Beschränkung der Förderung auf Produktionsstätten in Deutschland vorsehen, für unvereinbar mit dem EU-Recht. Beobachter befürchten daher, Berlin könnte gezwungen sein, die Förderung auch auf importierten Ökostrom ausdehnen - mit unvorhersehbaren finanziellen Auswirkungen.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will das Urteil allerdings nicht als Blankoscheck für die Bundesregierung verstanden wissen. Er gab vor Journalisten zu bedenken, dass sich die EuGH-Entscheidung lediglich auf den freien Warenverkehr beziehe. Beim deutschen Fall gehe es jedoch vor allem um die Finanzierung der Förderung, die Importe zwar zulasse, aber steuerlich benachteilige. Hierzu hätten sich die Richter nicht geäußert. Gleichzeitig monierte der Spanier, die Untersuchungen der Kommission würden unnötigerweise politisch aufgeladen, obwohl die Gespräche mit Deutschland auf technischer Ebene zügig voranschritten. Almunia stellte in Aussicht, die Entscheidung, ob das neue EEG mit den EU-Regeln für Staatsbeihilfen in Einklang stehe, könnte noch vor der Sommerpause fallen. Länger werde jedoch die Bewertung des EEG von 2012 dauern.