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Verfahrenseinstellung kassiert

Berufungsverfahren gegen Windkraftbetrüger muss doch verhandelt werden

Im Betrugsfall um den Windkraftprojektierer Hendrik Holt muss das Berufungsverfahren der Staatsanwaltschaft geführt werden. Das hat das Oberlandesgericht in Oldenburg entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat die Verfahrenseinstellung in Bezug auf kleinere mutmaßliche Betrügereien des Windkraftunternehmers Hendrik Holt in Teilen kassiert. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Demnach gab das OLG einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Osnabrück statt. Hier muss nun doch eine Berufungsverhandlung durchgeführt werden.

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Holt war im Oktober vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht Meppen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er soll zum einen einen Dienstleister aus der Windkraftbranche nicht vertragsgemäß bezahlt haben. Zum anderen sollen ein Notar und ein Grundstücksmakler nicht honoriert worden sein. Den Gesamtschaden bezifferten die Ermittler auf etwa 600.000 €. Gegen die Verurteilung ging Holt in Berufung. Das Landgericht Osnabrück stellte daraufhin das komplette Verfahren unter Verweis auf eine angeblich ungenügende Anklageschrift ein.

In Bezug auf die Vorwürfe zu dem Dienstleistungsunternehmen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Das Berufungsverfahren muss in diesem Punkt der Anklage nun durchgeführt werden, bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts der "NOZ".

Den Schaden bezifferten die Ermittler hier mit 280.000 €. Bezüglich der weiter gehenden Betrugsvorwürfe dauern die Ermittlungen an. Holt soll gemeinsam mit anderen internationale Energiekonzerne um mehr als 10 Mio. € betrogen haben, indem er ihnen ganz oder teils erfundene Windparkprojekte verkaufte.

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