Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Satelliten-BHKW bleiben eigenständig

Die schriftliche Begründung des Bundesgerichtshofes zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen liegt seit heute vor: Satelliten-Blockheizkraftwerke sind demnach weiterhin als eigenständige Anlage zu vergüten.

Lesezeit: 1 Minuten

Die schriftliche Begründung des Bundesgerichtshofes zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen liegt seit heute vor: Satelliten-Blockheizkraftwerke sind demnach weiterhin als eigenständige Anlage zu vergüten. Darauf weist die Anwaltskanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte aus Regensburg hin.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Worum geht es? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich vor Kurzem für einen weiten Anlagenbegriff bei Biogasanlagen ausgesprochen. Das heißt: Alle BHKW, die am selben Fermenter „hängen“, gelten als eine Anlage. In der Branche führte dies zu Unruhe. Denn folgt man der Logik des BGH, zählen auch so genannte Satelliten-BHKW, die über eine lange Gasleistung an den Fermenter angeschlossen sind, zu dieser Anlage. Konsequenz: Dadurch würde der Betreiber aufgrund des komplizierten Tarifsystems im EEG weniger Vergütung erhalten. In der nun vorliegenden Begründung hat der BGH jedoch ausdrücklich klargestellt, dass Satelliten-BHKW eigenständige Anlagen sind, so die Rechtsanwälte der Kanzlei. (ro)

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.