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BHKW: 40 % EEG-Umlage bei Selbstverbrauch bleibt

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom aus KWK-Anlagen geeinigt.

Lesezeit: 1 Minuten

Betreiber von Blockheizkraftwerken (KWK-Anlagen) müssen weiterhin 40 % der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gestern (08.05.2018) bekannt gegeben. Hierzu hatte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Montag mit EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Berlin verständigt.


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Die Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen, die ab August 2014 ans Netz gegangen sind, sei laut BMWi im Dezember letzten Jahres noch nicht entscheidungsreif gewesen. Da wäre eine zügige Klärung notwendig, damit die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit erhalten. Konkret wurde gestern – vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission – folgende Grundsatzeinigung erzielt:

  • KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen auf weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr kommen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent.
  • Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
  • Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018.


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